Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Schleusung eingeleitet
(ots) - Bereits am Freitag, den 01.12.2017 gegen
22:00 Uhr erhielten die Beamten des Bundespolizeireviers im Seehafen
Rostock durch einen Mitarbeiter einer Fährgesellschaft die
Mitteilung, dass eine männliche Person versucht hatte mit einem für
eine Frau ausgestellten Pass für die Fährüberfahrt nach Schweden
einzuchecken.
Bei dem später durch die Bundespolizisten in einem Mülleimer
aufgefundenen Pass, handelte es sich um einen russischen Reisepass,
ausgestellt auf eine weibliche Person. In diesem Pass befand sich ein
für ungültig erklärtes Schengen-Visum. In Begleitung des 18-jährigen
Syrers befand sich ein weiterer in Schweden wohnhafter Landsmann, der
zunächst nicht zugeordnet werden konnte und wie sich später
herausstellte, als Abholer fungierte.
Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass der 18-jährige
Syrer bereits zuvor am Flughafen Düsseldorf festgestellt sowie
angezeigt und ihm die Auflage erteilt wurde, sich zur
nächstgelegenen Erstaufnahmeeinrichtung in Essen zu begeben.
Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen und reiste mit dem
Zug nach Rostock. Weiter wurde bekannt, dass der Syrer von einer aus
Griechenland agierenden Organisation vom Irak nach Schweden
geschleust werden sollte und hierfür bereits 15.000,- Euro gezahlt
habe.
Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Schleusung eingeleitet.
Insgesamt konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock
in der vergangenen Woche weitere 14 Personen, darunter zwei Kinder,
verschiedenster Nationalitäten nach erfolgter unerlaubter Einreise im
Seehafen feststellen. Zum überwiegenden Teil nutzten die Personen im
grenzüberschreitenden Fernverkehr von/nach Skandinavien eingesetzte
Busse und führten entweder keine oder unzureichende Reisedokumente
mit sich.
In allen Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
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Datum: 04.12.2017 - 13:55 Uhr
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