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Mit dem Sprengstoffgesetz nicht auf einer Linie

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(ots) - Eine Frau (63) sowie zwei Männer (18, 18), die mit
dem Sprengstoffgesetz leider nicht auf einer Linie lagen, sind am
letzten Samstag in Bad Muskau festgestellt worden.

Im Gepäck der im Landkreis Wittenberg wohnenden 63-Jährigen fand
die Bundespolizei gegen Mittag zunächst 75 verbotene Böller. Am Abend
legten zwei 18-Jährige nach. Bei den beiden Annaburgern fanden sich
insgesamt 265 verbotene Knaller.

Die "gesammelten Werke" sind sichergestellt, gegen die Eigentümer
jeweils Strafanzeige erstattet worden.

Gegen einen der 18-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus
wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Neben den Feuerwerkskörpern sind bei ihm zwei als Taschenlampe
getarnte Elektroimpulsgeräte entdeckt worden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir

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Datum: 04.12.2017 - 14:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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