Ein Mann, zwei Haftbefehle
(ots) - Gelegentlich kommt es vor, dass der eigene Name
auf der Fahndungsliste erscheint, weil ein Haftbefehl ausgestellt
wurde. Seltener sind aber wohl die Fälle, in denen eine Person gleich
mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Solch ein Fall wurde jedoch am
vergangenen Samstag aufgedeckt.
Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten an der Görlitzer
Stadtbrücke einen polnischen Bürger. Bei der Überprüfung seiner
Personalien stellten sie dann fest, dass der 37-Jährige noch eine
offene Rechnung beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte. Dieses hatte
im Juni dieses Jahres wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von
1.490,00 Euro angeordnet. Die Forderungen waren auch nach der
Festnahme zu hoch für den Verurteilten. Insofern zog er es vor, sich
in eine Justizvollzugsanstalt bringen zu lassen.
Dort wäre er sicher auch ohne diesen Haftbefehl gelandet.
Schließlich hatte das Amtsgericht Greifswald bereits im vergangenen
Februar die Sitzungshaft angeordnet, weil der Angeklagte in einem
anderen Verfahren wegen Diebstahls nicht zur Hauptverhandlung
erschienen war.
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Datum: 04.12.2017 - 14:06 Uhr
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