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Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Flughafen Hahn

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(ots) - Bereits am Freitagmorgen
wurde ein 43-jähriger Mann zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach
Marokko bei der Bundespolizei vorstellig. Bei der Überprüfung seiner
Personalien stellten die Beamten fest, dass der Franzose von der
Staatsanwaltschaft Offenburg zur Festnahme ausgeschrieben war. Er
hatte wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe in Höhe von 1.780
Euro nicht gezahlt. Der 40-tägigen Haftstrafe konnte er entgehen,
weil er die geforderte Summe zahlte.

Wenige Stunden später erschien ein Rumäne zur Grenzkontrolle eines
Fluges in sein Heimatland. Auch hier stellten die Bundespolizisten
fest, dass gegen den 28-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Die
Staatanwaltschaft München forderte eine Geldstrafe in Höhe von 878
Euro wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis von dem Mann. Da auch er diese
Summe vor Ort begleichen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stephan Frücht
Pressestelle
Telefon: +49 651 43 678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 04.12.2017 - 14:55 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:

Lautzenhausen-Flughafen Hahn.



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