Verkehrslage im Zusammenhang mit dem Schneefall / Trunkenheitsfahrt
(ots) - Am Sonntag, 10.12.2017, in der Zeit von 12:30
Uhr bis 14:40 Uhr, kam es im Dienstgebiet der Polizeiautobahnstation
Heidesheim zu erheblichem Schneefall. In diesem Zusammenhang kam es
im genannten Zeitraum zu neun Verkehrsunfällen und mehreren
Gefahrenstellen, bei denen Fahrzeuge aufgrund der Kälte eine Panne
erlitten und in einem Fall auch auf der Autobahn auf dem linken
Fahrstreifen liegen geblieben ist. Bei den Verkehrsunfällen entstand
erheblicher Sachschaden, Personen wurden dabei nicht verletzt.
Zumeist verloren die Fahrzeugführer aufgrund der Glätte und nicht
angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug und
landeten in der Leitplanke oder im Graben neben der Fahrbahn. Im
Bereich der Anschlussstelle Bingen-Ost auf der BAB 60 wurden
insgesamt vier Verkehrsunfälle registriert. Die Autobahnpolizei wurde
aufgrund der hohen Einsatzlage von umliegenden Polizeiinspektionen
unterstützt.
Am Nachmittag, gegen 16:15 Uhr, gerät ein 36-jähriger Nieder-Olmer
auf der BAB 63, in Fahrtrichtung Mainz von der Fahrbahn ab. Der Mann
wollte an der Anschlussstelle Klein-Winternheim die BAB verlassen.
Nicht nur aufgrund der Witterungsverhältnisse gerät der gebürtige
Pole in der Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und fährt
geradeaus in den Grünstreifen. Hierbei beschädigt er das
Ausfahrtschild und einen Leitpfosten. Das Fahrzeug erleidet durch die
ausgelösten Airbags und die beschädigte Front einen wirtschaftlichen
Totalschaden. Bei der näheren Begutachtung des Fahrzeugs fällt auf,
dass an dem Fahrzeug noch die Sommerreifen und hinten rechts ein
Notrad montiert sind. Da beim Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen
werden kann, wird ein freiwilliger Atem-Alkoholtest durchgeführt.
Dieser ergibt 1,92 Promille. Als der Führerschein beschlagnahmt
werden soll, gibt er an, dass er diesen zu Hause vergessen habe. Eine
Überprüfung ergibt jedoch, dass er den Führerschein vor etwa vier
Monaten vom Gericht entzogen bekommen hat und somit nicht im Besitz
einer Fahrerlaubnis ist. Weiterhin ist das Fahrzeug nicht
ordnungsgemäß versichert, weshalb die Kennzeichen zur Entstempelung
ausgeschrieben sind. Das Fahrzeug wird abgeschleppt und von der
Polizei sichergestellt. Der Fahrer wird zur Dienststelle sistiert, wo
ihm eine Blutprobe entnommen wird. Gegen den Unfallverursacher werden
Anzeigen wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung
des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und Verursachen eines Unfalls bei Schnee
mit Sommerreifen gefertigt.
Rückfragen bitte an:
Verkehrsdirektion Mainz
Telefon: 06732-912-0
www.polizei.rlp.de/vd.mainz
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Datum: 10.12.2017 - 20:57 Uhr
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