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Beschussversuch mit einer Schreckschusswaffe zur Feststellung der Gefahren, die von der Waffe ausgehen

ID: 1788919

(ots) -
Ein Knall, eine Pfefferwolke und fürchterliche Verletzungen

Schussversuche auf eine Schweinerippe mit Schwarte und
erstaunlichen Ergebnissen

Im April diesen Jahres schießt in Rinteln ein Beschuldigter einem
Mann mit einer Schreckschusspistole aufgesetzt auf den Körper und
danach ins Gesicht. Im Magazin der Waffe waren sogenannte
Pfefferpatronen mit 120 mg Pfeffersubstanz und einer Treibladung für
die Wirksubstanz. Für die Waffe benötigt man beim Führen einen
"Kleinen Waffenschein". Waffe und Patronen sind ab 18 Jahren
allerdings frei verkäuflich. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ordnete
an, die Gefährlichkeit der Waffe überprüfen zu lassen, um die
möglichen Verletzungsmuster beim Einsatz solcher Waffen und Munition
festzustellen. Das Ergebnis überraschte dann auch den
Sachverständigen und Rechtsmediziner von der Medizinischen Hochschule
Hannover, Herrn Dr. Thomas Rothämel. Doch chronologisch: Wie
überprüft man eine solche Waffe auf ihre Gefährlichkeit? Die erste
Idee war, dass das Landeskriminalamt so etwas feststellen kann. Doch
dort teilte man auf Nachfrage mit, dass man lediglich die
Mündungsenergie bei Schussabgabe messen könne, nicht jedoch eine
Aussage darüber treffen werde, welche Gefahren bei Schussabgabe auf
den menschlichen Körper zu erwarten sind. Die Herausforderung einer
gutachterlichen Stellungnahme zu dieser Frage, die im Internet
bereits vielfältig diskutiert und mit einigen Versuchen hinterlegt
ist, nahm die Medizinische Hochschule Hannover, Herr Dr. Thomas
Rothämel an. Unterstützung erhielt er dabei von der Polizeidirektion
Hannover und dem Betreiber der dortigen Schießanlage. Auf der
Indoor-Schießanlage, die über eine leistungsstarke Abzugsanlage für
das austretende Pfeffergas verfügt, wurden Schussversuche mit der
Täterwaffe auf eine Schweinerippe durchgeführt. Die Schwarte




entspricht in etwa der der menschlichen Haut und entsprechende
Vergleiche der Verletzungsmuster waren somit zu erwarten. Wer anfangs
noch dachte, dass man aus dem Stück Fleisch nach dem Beschuss und
einer ordentlichen Wäsche noch einen Rippenbraten zubereiten könnte,
wurde bereits nach dem ersten aufgesetzten Schuss enttäuscht. Die 9
mm Walther P 22, im Lauf mit einem Querriegel gesperrt für Geschosse,
riss ein Loch, dass sich komplett durch die Rippe bis auf die
gegenüberliegende Seite fortsetzte. Die Wirkung war nach erster
Einschätzung der am Versuch Beteiligten verheerend und hätte
schwerste Verletzungen bei einem Menschen verursacht. Drei weitere
Beschüsse auf die Schwarte ergaben vergleichbare Ergebnisse. Dann die
Originalmunition des Täters, die nach der Tat zusammen mit der Waffe
beschlagnahmt wurde. Auch hier zeigte sich, dass die Treibladung für
den Wirkstoff bei einem aufgesetzten Schuss auf nackter Haut zu
schwersten Verletzungen führen würde. Doch wie verhält es sich, wenn
sich zwei bis mehrere Lagen Stoff zwischen der Waffe und der Haut
befinden? Dr. Rothämel simulierte auch das. Zwei Lagen eines
Baumwollstoffes wurden auf die Schwarte/Haut gelegt und die
Schussabgabe erfolgte wieder aufgesetzt. Das Ergebnis:
Augenscheinlich die größte aller bisherigen Wunden hätte dieses
Szenario zur Folge gehabt. Beim Test mit vier und sechs Lagen Stoff
wurden die Verletzungsmuster geringer. Zuletzt noch ein Test mit
Abständen von zehn, fünf und zwei Zentimetern von der Haut entfernt.
Bei 10 cm waren die schwarzen Pulverrückstände der Treibladung und
des Wirkstoffes breit auf der Schwarte verteilt, bei 5 cm gab es
sogar kleine Einbrennungen und bei 2 cm sogar leichte
Hautveränderungen. Das Ergebnis wird von Herrn Dr. Rothämel noch in
Form eines rechtsmedizinischen Gutachtens für das polizeiliche
Ermittlungsverfahren ausgearbeitet, doch schon beim bloßen Anblick
der Verletzungen der Schwarte wurde deutlich, dass allein der
Gasdruck aus einer Schreckschusswaffe tödliche Verletzungen
hervorrufen kann. Auch für den erfahrenen Schießtrainer und Betreiber
der Schießanlage war das Ergebnis überraschend. Mit derart
schwerwiegenden Verletzungsmustern hatte er im Vorfeld des Versuchs
nicht gerechnet. Die Polizei Rinteln bedankt sich ausdrücklich bei
der Rechtsmedizin Hannover und der Polizeidirektion Hannover für die
Unterstützung.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Rinteln
Pressestelle
Hasphurtweg 3
31737 Rinteln
Telefon: 05751/95450
E-Mail: pressestelle(at)pi-nbg.polizei.niedersachsen.de
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