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Bezahlen der Geldstrafe bewahrt vor der Einlieferung ins Gefängnis

ID: 1789392

(ots) - Einem 22-jährigen bulgarischen
Staatsangehörigen der im Elztal wohnhaft ist, stattete eine Streife
der Bundespolizei am Samstagvormittag einen Hausbesuch ab. Mit dabei
hatten sie einen Haftbefehl der Freiburger Justizbehörden. Wegen
Erschleichen von Leistungen hatten sie gegen den Mann eine Geldstrafe
von 350,- EUR verhängt. ersatzweise drohte die Einlieferung in die
JVA. Nachdem der Mann an Ort und stelle die Geldstrafe entrichten
konnte, blieb ihm eine Verhaftung erspart. Nachdem sich das
zuständige Amtsgericht wegen einem anderweitigen Strafverfahren für
den derzeitigen Aufenthaltsort des jungen Mannes interessierte, wurde
dieses auch noch mit der derzeit aktuellen Wohnanschrift versorgt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Helmut Mutter
Telefon: +49 7628 8059 - 103
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
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Datum: 11.12.2017 - 13:48 Uhr
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