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24-jährige Somalierin bezahlt Strafbefehl und bewahrt sich vor der Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt

ID: 1789422

(ots) - Am Freitag, 08.03.2017
überprüften Beamte der Bundespolizei eine Wohnanschrift in einer
Freiburger Umlandgemeinde. Dabei hatten sie einen
Vollstreckungshaftbefehl der Justizbehörden in Rosenheim. Wegen
Urkundenfälschung und unerlaubtem Aufenthalt war die Frau zu einer
Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt worden. Nachdem die Frau
unter der Wohnanschrift angetroffen werden konnte, wurde sie vor die
Wahl gestellt: Entweder sofortige Bezahlung der offenen Geldstrafe
oder Einsitzen der noch offenen 69 Tage in der Justizvollzugsanstalt.
Sie entschied sich sofort für die Bezahlung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Helmut Mutter
Telefon: +49 7628 8059 - 103
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 11.12.2017 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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