Stolzenau-Einbruch war ein Ausbruch
(ots) - (BER)Am Sonntagmorgen, 10.12.2017, gegen 05.55
Uhr wurde die Polizei alarmiert, weil die Bewohnerin eines Hauses in
Stolzenau einem Einbrecher gegenüber gestanden hatte. Der Täter war
offenbar daraufhin durch ein Fenster geflüchtet. Bei der ersten
Inaugenscheinnahme stellten die Polizeibeamten vor Ort ein vermutlich
aufgebrochenes Fenster fest. Durch dieses war nach Angaben der
Geschädigten auch der Täter wieder verschwunden. Bei der Flucht hatte
der schwarz gekleidete Mann seine Schuhe zurückgelassen. Gegen 09.30
Uhr kontrollierten Beamte des Kommissariates Stolzenau eine Person,
die sich im Vorraum der Volksbank Stolzenau aufhielt - der Mann trug
keine Schuhe. Die Geschichte, die der 19-jährige Bielefelder den
Polizisten erzählte, ließ diese doch sehr schmunzeln. Der junge Mann
hatte die Nacht bei der Tochter des Hauses verbracht und stand in den
Morgenstunden im Hausflur plötzlich der Mutter gegenüber. Voller
Panik riss er ein Fenster auf, sprang hinaus und flüchtete - ohne
Schuhe. Dabei beschädigte er das Fenster leicht. Seine Schuhe erhielt
der nächtliche Besucher nach der Überprüfung seiner Geschichte
natürlich zurück. Für die Beamten der Stolzenauer Dienststelle ist
der Vorgang damit abgeschlossen. Fazit: Nicht jeder Ausbruch ist
verboten.
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Datum: 12.12.2017 - 08:52 Uhr
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