Bundespolizei lädt 21-jährigen zur Vernehmung vor -
Nach der Vernehmung kommt der Haftbefehl
(ots) - Einen 21-jährigen Syrer hatte die
Bundespolizei gestern zur Vernehmung auf die Dienststelle vorgeladen.
Der Mann hatte in der vergangene Woche bei einer Kontrolle einem
Polizeibeamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Deswegen
erwartet ihn eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte.
Bei der routinemäßigen Überprüfung seiner Ausweisdaten stellte der
Sachbearbeiter dann fest, dass der Mann ganz frisch in anderer Sache
von den Freiburger Justizbehörden mit Haftbefehl zur Festnahme
ausgeschrieben ist. Wegen eines Betäubungsmitteldeliktes war eine
Geldstrafe in Höhe von 400,- EUR zzgl. 147,- EUR Gerichtskosten,
ersatzweise 40 Tage Haft zu vollstrecken.
Da der Man nicht in der Lage war, den Betrag an Ort und Stelle zu
bezahlen, wartete eigentlich bereits die Einlieferung in die
Justizvollzugsanstalt auf ihn. Er konnte jedoch kurzfristig einen
Bekannten telefonisch davon überzeugen, bei der Dienststelle zu
erscheinen die Strafe für ihn zu bezahlen. Dadurch konnte er
anschließend die Dienststelle als freier Mann verlassen.
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Helmut Mutter
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Datum: 12.12.2017 - 16:03 Uhr
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