171213-1-K/BAB Gefährliche Fahrt ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluss gestoppt - Festnahme
(ots) - Gegen Fahrer lag Haftbefehl wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis vor
Kriminalpolizisten haben gestern Vormittag (12. Dezember) einen
Pulheimer (52) auf der Bundesautobahn 57 gestoppt. Zuvor war der
52-Jährige durch eine gefährliche Fahrweise aufgefallen, denn er
hatte den zivilen Streifenwagen der Beamten mehrfach abgedrängt. Die
folgende Polizeikontrolle endete mit der Festnahme des Autofahrers.
Gegen 11.15 Uhr waren die Kriminalbeamten in einem zivilen
Dienstfahrzeug auf der A 1 in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs. Am
Autobahnkreuz Köln-Nord wollten die Polizisten auf die A 57 in
Fahrtrichtung Köln wechseln. In diesem Moment wurden sie von einem
Mercedes überholt. Der Fahrer dieses Fahrzeugs zog noch während
dieses Vorgangs nach rechts. Nur durch ein schnelles Ausweichmanöver
des Polizisten kam es nicht zu einem Zusammenstoß. Auf dem
Beschleunigungsstreifen der A 57 setzte sich der Mercedesfahrer
wieder auf gleiche Höhe mit dem Dienstfahrzeug und verhinderte damit,
dass die Beamten auf die Autobahn auffahren konnten. Wieder entstand
eine sehr gefährliche Situation, die der rücksichtslose Fahrer mit
wilden Gesten unterstrich. Erneut zog der Mann nach rechts, sodass
der Polizist wieder ausweichen musste, um einen Unfall zu verhindern.
Die Polizeibeamten setzten ein mobiles Blaulicht auf das
Fahrzeugdach, schalteten das Lichtsignal ein und forderten den
Mercedesfahrer mit einer "Kelle" eindeutig zum Anhalten auf. Kurz vor
der Anschlussstelle Bickendorf fand die gefährliche Fahrt des
Pulheimers ein Ende.
Bei der folgenden Personenkontrolle stellten die Kriminalbeamten
fest, dass der mittlerweile ruhig gewordene Autofahrer nicht im
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Mehr noch, er wurde bereits
mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht - Festnahme!
Zudem stellte sich heraus, dass er unter Drogeneinfluss stand. Ein
Arzt entnahm dem 52-Jährigen auf Anordnung eine Blutprobe. Das
Fahrzeug des Tatverdächtigen ließen die Beamten zwischenzeitlich
durch einen Abschleppunternehmer abtransportieren.
Eine Angehörige des Beschuldigten bezahlte dessen ausstehende
Ersatzfreiheitsstrafe. Damit sorgte sie dafür, dass er aus der Obhut
der Polizei entlassen werden konnte. Er muss sich jetzt jedoch erneut
wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung
des Straßenverkehrs und der Trunkenheit im Verkehr verantworten. (he)
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Datum: 13.12.2017 - 12:23 Uhr
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