Lebensgefährliche Gleisüberschreitung:
14-jähriges Mädchen wird vom Zug erfasst und schwer verletzt
- Bundespolizei warnt vor Leichtsinn -
(ots) - Mehr als einen
Schutzengel hatte heute Morgen eine 14-jährige Schülerin auf dem Weg
zur Schule. Anstatt die Unterführung zu benutzen, wollte das Mädchen
kurz nach 07:00 Uhr am Bahnhaltepunkt Buggingen von der Rheinseite
her die Gleise überqueren. Dabei übersah sie den aus nördlicher
Richtung herannahenden Schnellzug. Laut Zeugenaussagen hatte sie zu
diesem Zeitpunkt Kopfhörer auf dem Kopf und war offensichtlich nicht
in der Lage, den Zug wahrzunehmen.
Der Lokführer erkannte geistesgegenwärtig die Gefahrensituation,
betätigte die Zugpfeife und rettete damit der Schülerin vermutlich
das Leben. Aufgeschreckt davon nahm die 14-Jährige den Zug in letzter
Sekunde wahr und wich auf den Bahnsteig zurück. Dabei wurde sie
jedoch noch an einem Bein vom Zug erfasst. Sie zog sich dabei
schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen in Form eines
Trümmerbruchs zu und musste durch einen Rettungswagen in die
Freiburger Uniklinik eingeliefert werden. Der Lokführer war nach dem
Vorfall nicht mehr in der Lage, seinen Dienst fortzusetzen und musste
abgelöst werden.
Durch den Vorfall musste der gesamte Zugverkehr von 07:12 Uhr bis
07:58 Uhr eingestellt werden. Dadurch erhielten 16 Züge insgesamt 611
Verspätungsminuten. Zwei Züge fielen komplett, 6 Züge teilweise aus.
Es mussten vier Ersatzzüge eingesetzt werden.
Die Bundespolizei nimmt diesen Vorfall nochmals zum Anlass, auf
die Gefahren des Bahnbetriebs hinzuweisen. Züge fahren in diesem
Streckenabschnitt bis zu 160 Stundenkilometer. Das Überschreiten von
Gleisen ist mehr als fahrlässig, zumal eine Bahnunterführung in
zumutbarer Nähe vorhanden ist. Züge nähern sich relativ geräuschlos.
Wenn dann auch noch Kopfhörer mit Musikbeschallung benutzt werden,
hat der oder die Betroffene normalerweise keine Chance die Gefahren
wahrzunehmen. Ein Aufenthalt innerhalb der Gleise ist
lebensgefährlich. Gleise dürfen grundsätzlich nur beim Fehlen einer
Unterführung an gekennzeichneten Stellen überschritten werden.Im
Falle von einer Betriebsstörung können erhebliche Regressforderungen
entstehen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Helmut Mutter
Telefon: +49 7628 8059 - 103
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 13.12.2017 - 13:50 Uhr
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Buggingen (Breisgau-Hochschwarzwald)
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Polizeimeldungen
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