Brand im Mehrfamilienhaus in Telgte vermutlich selber gelegt - Mieter in Untersuchungshaft
(ots) - Nachtrag zur ots Meldung "Brand eines
Mehrfamilienhauses in Telgte - 2 Bewohner verletzt" vom 1. 10. 2017
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der
Kreispolizeibehörde Warendorf und des Polizeipräsidiums Münster
Am 1. 10. 2017 informierte ein 20-jähriger Mieter Polizei und
Feuerwehr über einen Überfall und den Brand in einem Mehrfamilienhaus
am Sperberweg in Telgte. "Der vom Mieter geschilderte Ablauf und
fehlende Einbruchspuren lösten schon in einem frühen
Ermittlungsstadium Zweifel am Tathergang aus", sagte Oberstaatsanwalt
Martin Botzenhardt heute (14.12.) in Münster. "Der Verletzte hatte
angegeben, bei der Rückkehr in seine Wohnung habe ihn ein maskierter
Täter zunächst niedergeschlagen, in den Bauch gestochen und
anschließend die Wohnung in Brand gesetzt. Umfangreiche Ermittlungen
und Spurenauswertungen bestätigten die Zweifel der Ermittler an
dieser Schilderung."
"Der Mieter hatte vor der Tat mehrere Möbelstücke und
Elektrogeräte über eine Internetplattform angeboten und sich für eine
neue Wohnung interessiert", erläuterte Kriminalhauptkommissar Frank
Schneemann zu den Ermittlungen der Mordkommission des
Polizeipräsidiums Münster. "In den Vernehmungen konnte er die
Widersprüche zwischen seinen Schilderungen und den gesicherten Spuren
nicht ausräumen." Nach einem Gutachten des Instituts für
Rechtsmedizin der Universität Münster hatte die Untersuchung des
Verletzten keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung durch Schläge
oder Stöße ergeben. Die 1 cm breite, oberflächliche Verletzung der
Bauchdecke hat sich der Überfallene vermutlich selber zugefügt.
"Aufgrund der umfassenden Ermittlungen wird der Beschuldigte
verdächtigt, das Feuer in seiner Wohnung selber gelegt zu haben, um
zu Unrecht Leistungen seiner Hausratversicherung zu beziehen und den
geschilderten Überfall zur Vertuschung der Tat vorgetäuscht zu
haben", erklärte der Oberstaatsanwalt weiter. "Durch die
Brandstiftung hätten fünf weitere, zur Tatzeit schlafende Mieter
getötet werden können. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Münster die
Anordnung der Untersuchungshaft für den 20 jährigen Mann aus Telgte
beantragt." Ein Richter am Amtsgericht Münster folgte dem Antrag und
erließ aufgrund der angenommenen Fluchtgefahr einen Haftbefehl wegen
versuchtem Mord und besonders schwerer Brandstiftung.
Presseanfragen beantwortet Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt
unter der Telefonnummer 0251 494-2415.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Roland Vorholt
Telefon: 0251-275-1010
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Datum: 14.12.2017 - 09:56 Uhr
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