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Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

ID: 1791850

(ots) -
Anlässlich des Fußballspiels der Bundesliga zwischen dem VfB
Stuttgart und dem FC Bayern München am Samstag, den 16. Dezember 2017
in Stuttgart erließen die Bundespolizeidirektionen Stuttgart und
München eine Allgemeinverfügung.

Im Hauptbahnhof München gilt für alle Personen am Samstag, 16.
Dezember, von 05:00 bis 11:45 Uhr, an allen Abfahrtsbahnsteigen
einschließlich der Zu- und Abgänge für die Zugverbindungen
Hauptbahnhof München bis Hauptbahnhof Ulm ein Mitführverbot von
Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen,
Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen. Bei den betroffenen
Zugverbindungen gilt die Verfügung auch auf allen Zustiegsbahnhöfen
und Haltepunkten.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 EUR verhängt
werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage
(Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

Dieses Mitführverbot gilt am 16. Dezember 2017 auch in den
Hauptbahnhöfen Ulm, Aalen und Stuttgart im gesamten Bahnhofsbereich,
für Teile des S-Bahn-Verkehrs in Stuttgart sowie für die
Streckenverbindungen zwischen Stuttgart und München von 17:15 bis
22:30 Uhr.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese
Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise
einzustellen und ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise zu
prüfen.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch
auf der Internetseite der Bundespolizei unter https://www.bundespoliz
ei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/171216_allgemeinverfu
egung_bpold-m.html eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de





Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.12.2017 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München / Stuttgart



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