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171215-1. Ergebnisse einer "ProViDa"-Woche der Hamburger Verkehrsdirektion Innenstadt-West

ID: 1792350

(ots) - Zeitraum: 04.12.2017 - 09.12.2017 Ort: Hamburger
Stadtgebiet und Hamburger BAB

Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes führte die Verkehrsdirektion
Innenstadt/West (VD2) intensive Überwachungsmaßnahmen im Hamburger
Stadtgebiet sowie auf den umliegenden Bundesautobahnen (BAB) mit
mehreren ProViDa-Fahrzeugen durch.

Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 143 Fahrzeuge und 156
Personen überprüft. Dabei wurden 11 Verkehrsstraftaten sowie 117
Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Bei neun Fahrzeugführern wurden Blutprobenentnahmen angeordnet und
bei drei Fahrzeugführern die Führerscheine beschlagnahmt. Es müssen
insgesamt 62 Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot von mindestens einem
rechnen.

Insgesamt wurden folgende Straftaten geahndet:

-zwei Fahrer fuhren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln -
ein Fahrer fuhr alkoholisiert -ein verbotenes Fahrzeugrennen - drei
Fahrer fuhren ohne Fahrerlaubnis -zwei Steuervergehen -zwei
Fahrzeugführer waren im Besitz von Betäubungsmitteln

Insgesamt wurden folgende Ordnungswidrigkeitenverstöße geahndet:

-sechs Fahrer fuhren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln -
81 Fahrer fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit -zwei Fahrer hielten
nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand ein -zwei
Rotlichtverstöße -drei Fahrer fuhren auf dem Seitenstreifen einer
BAB -23 Fahrer nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon

Im Einzelnen kam es zu folgenden Besonderheiten:

Am 04.12.2017, gegen 21:00 Uhr, überholte ein Mercedes auf der BAB
7 in Fahrtrichtung Norden ein ProViDa-Fahrzeug mit stark überhöhter
Geschwindigkeit. Im Bereich vor dem Elbtunnel wurde der Mercedes mit
192 km/h statt erlaubter 100 km/h gemessen. Im Elbtunnel fuhr er mit
160 km/h statt erlaubten 80 km/h. Im weiteren Verlauf wurde der




Fahrzeugführer angehalten und überprüft. Da die Beamten Alkoholgeruch
bei dem 37-jährigen Deutschen wahrnahmen, wurde ein Atemalkoholtest
durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,72 Promille. Aufgrund der
festgestellten Ausfallerscheinung wurde eine Strafanzeige wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr gefertigt. Außerdem war der 37-Jährige
nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Am 06.12.2017, gegen 14:00 Uhr, fiel der Besatzung eines
PoViDa-Fahrzeugs in der Schnackenburgallee ein Mercedes auf, welcher
augenscheinlich zu schnell fuhr. Als die Beamten aufschließen
konnten, blickte der Fahrzeugführer zum zivilen Funkstreifenwagen
hinüber und beschleunigte sofort stark, offenbar ohne den
Streifenwagen als solchen erkannt zu haben. Wenig später bremste
dieser abrupt und bog mit quietschenden Reifen in den Binsbarg ein.
Als die Beamten erneut aufschließen konnten, wiederholte sich das
zuvor gezeigte Verhalten mehrmals, bis die Beamten das Fahrzeug
verkehrsbedingt anhalten und überprüfen konnten. Der 33-jährige
Deutsche zeigte körperliche Auffälligkeiten, die auf einen zeitnahen
Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Ein durchgeführter
Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC, Kokain und
Methamphetamine. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der
Führerschein beschlagnahmt. Es wurden Strafanzeigen wegen des
Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Durchführung eines
illegalen Straßenrennens gefertigt.

Am 07.12.2017, gegen 19:30, befuhr ein 28-jähriger Türke mit
seinem Fahrzeug die Köhlbrandbrücke mit ca. 100 km/h statt erlaubten
50 km/h. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte der
Fahrzeugführer ebenfalls Symptome, die auf einen zeitnahen Konsum von
Betäubungsmitteln hinwiesen. Die Durchführung eines
Drogenschnelltests wurde durch den 28-Jährigen abgelehnt, sodass im
weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen, der Führerschein
beschlagnahmt sowie eine Strafanzeige gefertigt wurde.

Im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden folgende
Geschwindigkeitsspitzen festgestellt:

Am 07.12.2017, um 23:55 Uhr, fuhr ein Mercedes CLA AMG mit 121
km/h statt 50 km/h. Den 21-jährigen Bulgaren erwartet ein Bußgeld von
1360 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und drei Monate
Fahrverbot.

Auf der Köhlbrandbrücke wurde am 04.12.2017, um 21:00 Uhr, ein
Mercedes Sprinter mit 140 km/h statt zulässigen 60 km/h gemessen. Den
22-jährigen Bulgaren erwartet ebenfalls ein Bußgeld von 1360 Euro,
zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie drei Monate Fahrverbot.

Auf der BAB 7 wurden in Höhe AS Waltershof um 22:30 Uhr und um
23:15 Uhr zwei Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert. Ein 45-jähriger
Deutscher fuhr mit seinem VW Passat 170 km/h und ein 49-jähriger
Deutscher 155 km/h statt zulässigen 80 km/h. Beide erwartet ein
Bußgeld von 1200 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von drei
Monaten.

Am 08.12.2017, befuhr ein VW Golf um 21:00 Uhr den Tunnel
Moorfleet mit 174 km/h statt erlaubten 80 km/h. Der Verkehrsverstoß
wird mit einem Bußgeld von 1200 Euro, zwei Punkten und drei Monaten
Fahrverbot geahndet werden.

Auf der BAB 7, im Bereich der Baustelle in Höhe AS Volkspark, fuhr
ein 53-jähriger Deutscher mit seinem Pkw 135 km/h statt zulässigen 60
km/h. Auch ihn erwartet ein Bußgeld von 1200 Euro, zwei Punkte und
drei Monate Fahrverbot.

Ein 32-jähriger Italiener, welcher als Ferrari-Testfahrer am
07.12.2017 die BAB 7 in Höhe der Landesgrenze Schleswig-Holstein
befuhr, wurde mit 139 km/h statt zulässigen 80 km/h vom
ProViDa-Fahrzeug gemessen. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe
von 505 Euro erhoben.

Am 04.12.2017, um 08:00 Uhr, wurde ein Fahrschulfahrzeug
festgestellt, welches mit hoher Geschwindigkeit den Standstreifen der
BAB 1 in Richtung Norden befuhr. Die 27-jährige türkische
Fahrlehrerin gab an, dass sie schnell zu einer Fahrprüfung müsse. Ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Die Polizei Hamburg wird weiterhin Verkehrskontrollen durchführen,
um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.

Th.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Pressestelle
Evi Theodoridou
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

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Datum: 15.12.2017 - 11:39 Uhr
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