Verkehrsunfallflucht
(ots) - Am 16.12.2017 gegen 14:34 Uhr beschädigt ein
Fahrzeugführer in der Schnurgasse in Frankenthal einen geparkten PKW,
als er versuchte in eine Parklücke einzuparken. Danach entfernte sich
der Fahrzeugführer, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu
kümmern von der Unfallörtlichkeit. An dem geparkten BMW entstand ein
Sachschaden in Höhe von 300 EUR. Ein Zeuge notierte sich das
Kennzeichen, des flüchtenden PKW. Den Fahrer konnte bereits ermittelt
werden. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer
Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine
Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer
Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine
Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren
Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns,
Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden,
notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem
Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal
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Polizeiinspektion Frankenthal
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Datum: 17.12.2017 - 07:54 Uhr
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