Verstoß gegen Waffengesetz
(ots) - Am Samstagmittag meldete ein Anwohner eines
Cochemer Stadtteils einen Nachbarn, der mit einem Luftgewehr in
seinem Garten schoss. Vor Ort konnte der Betroffene sowie sein selbst
errichtetes Zielobjekt festgestellt werden. Aufgrund der Tatsache,
dass kein ordnungsgemäßer Geschossfang vorhanden und somit die
Möglichkeit bestand, dass Gewehrkugeln das Grundstück hätten
verlassen können, wurde das Gewehr sichergestellt. Den Schützen
erwartet eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und die
Einziehung seines Gewehres.
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Polizeiinspektion Cochem
Telefon: 02671-984-0
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Datum: 17.12.2017 - 10:37 Uhr
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