+++Pressemeldung des Polizeikommissariats Bad Zwischenahn+++
(ots) - Autofahrer ohne Führerschein und unter
Drogeneinfluss Am Freitag, dem 15.12.2017, gegen 20 Uhr wurde in Bad
Zwischenahn, Ortsteil Rostrup, ein mit mehreren Personen besetzter
PKW von einer Funkstreifenwagenbesatzung zur Verkehrskontrolle
gestoppt. Im Verlauf dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass der
Fahrzeugführer keine Ausweisdokumente mit sich führte und falsche
Angaben zu seiner Person machte. Dieses dürfte vermutlich darauf
zurückzuführen sein, dass die Person bereits seit längerem nicht mehr
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Da zusätzlich der
Verdacht der Beeinflussung durch Drogen bestand, wurde ein
Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser Test fiel positiv aus, so dass
anschließend eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde.
Entsprechende Verfahren wurden gegen den 31jährigen Mann aus
Bremerhaven eingeleitet.
Autofahrer ohne gültigen Versicherungsschutz Am Samstag, dem
16.12.2017, gegen 12:30 Uhr wurde in Edewecht ein PKW von einer
Funkstreifenwagenbesatzung zur Verkehrskontrolle gestoppt. Im Verlauf
dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass der Versicherungsschutz für
das Kfz bereits seit Februar 2017 erloschen war. Die amtlichen
Kennzeichenschilder wurden vor Ort sichergestellt und ein
entsprechendes Strafverfahren gegen den 55jährigen Fahrzeugführer aus
Bad Zwischenahn eingeleitet.
Betrunkener Autofahrer verursacht schweren Verkehrsunfall und
flüchtet kurzzeitig zu Fuß Am Samstag, dem 16.12.2017, gegen 13:00
Uhr kam es in Bad Zwischenahn, Ortsteil Aschhauserfeld, auf der
Wiefelsteder Straße zu einem schweren Verkehrsunfall. Dabei befuhr
ein 25jähriger polnischer Staatsangehöriger aus Bad Zwischenahn mit
seinem PKW Renault die Wiefelsteder Straße in Richtung Bad
Zwischenahn. Im Kurvenverlauf geriet der Unfallverursacher leicht in
den Gegenverkehr und stieß dort mit dem entgegenkommenden PKW Citroen
zusammen. Dabei wurden der 50jährige Fahrzeugführer und seine
62jährige Beifahrerin (beide aus Edewecht stammend) leicht verletzt.
Der Fahrer des PKW Renault flüchtete kurzzeitig zu Fuß, kehrte einige
Minuten später jedoch eigenständig zur Unfallstelle zurück. Im
Verlauf der Verkehrsunfallaufnahme wurde festgestellt, dass der
25jährige Unfallverursacher erheblich unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke stand und nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist. Eine Überprüfung vor Ort ergab eine
Atemalkoholkonzentration von 2,53 o/oo. Zudem war der PKW Renault
nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Eine
Blutprobenentnahme wurde durchgeführt und entsprechende
Strafverfahren eingeleitet. Die beiden leicht verletzten Unfallgegner
wurden mit dem Rettungswagen in die Ammerlandklinik nach Westerstede
eingeliefert und die beiden nicht mehr fahrbereiten PKW durch eine
Abschleppfirma geborgen und abtransportiert. Während der
Verkehrsunfallaufnahme kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen.
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Datum: 17.12.2017 - 12:18 Uhr
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