HL-Innenstadt /
Man greift keinen Diensthundeführer an!
(ots) - Diese sicherlich schmerzhafte Erfahrung musste ein
25-jähriger aus Mecklenburg am Samstagmorgen (16.12.) machen.
Gegen 03.45 Uhr wurden drei Streifenwagen zum Hüxterdamm
geschickt, da es dort zuvor zu einer Körperverletzung gekommen sein
sollte. Zuvor soll ein junger Mann einen Faustschlag ins Gesicht
bekommen haben. Beim Eintreffen der Polizeiwagen flüchtete der Täter
zunächst mit einem Bekannten in die dortigen Grünanlagen. Die Beamten
und Diensthund Brix konnte die beiden Männer nach kurzem Lauf
einholen und stellen. Der Tatverdächtige meinte allerdings dem
Diensthundeführer und seinem Hund entgegentreten zu müssen. Trotz der
Aufforderung Abstand zu halten, kam er immer näher, so dass der Hund
ihn in den Oberarm biss.
Zur Behandlung kam der Mecklenburger ins Krankenhaus. Bei einem
freiwilligen Test pustete er 2,26 Promille.
Der zuvor Geschlagene (21/Lübeck) hatte einen Blutfleck auf dem
Hemd und eine sichtbare Schwellung über dem Auge. Eine sofortige
ärztliche Behandlung lehnte er allerdings ab.
Das 1. Polizeirevier Lübeck hat die Ermittlungen aufgenommen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.12.2017 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1794100
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" HL-Innenstadt /
Man greift keinen Diensthundeführer an!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).