Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Bundespolizei: Polizeibeamte beleidigt und Widerstand geleistet
(ots) - Ein 29-jähriger Mann hat am Samstagmorgen
(16.12.2017) im Stuttgarter Hauptbahnhof Beamte des
Bundespolizeireviers Stuttgart beleidigt und Widerstand geleistet.
Eine Mitarbeiterin einer Drogerie informierte gegen 08:30 Uhr die
Bundespolizei, weil sich der 29-jährige polnische Staatsangehörige
offenbar unerlaubt in den Räumlichkeiten der Drogerie aufhielt und
schlief. Als die eingesetzte Streife seine Personalien überprüfen
wollte, ging der mit über 2,6 Promille alkoholisierte Mann in
Kampfhaltung auf die Beamten los und beleidigte sie zudem. Bei der
anschließenden vorläufigen Festnahme erlitt der mutmaßliche Täter
eine Platzwunde am Kopf, die in einem Krankenhaus zunächst
medizinisch versorgt wurde. Nach Beendigung der polizeilichen
Maßnahmen und Erhebung einer Sicherheitsleistung von 200,-EUR wurde
der wohnsitzlose Pole nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft
wieder entlassen. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Widerstands
gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung rechnen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Meriam Kielneker
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.12.2017 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1794434
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Bundespolizei: Polizeibeamte beleidigt und Widerstand geleistet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).