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Mann täuscht zum zweiten Mal Straftat vor - Haftbefehl bestand bereits

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(ots) - Ein Duisburger (30) täuschte am Dienstagmorgen
(19. Dezember) um 7.00 Uhr auf der Wache der Bundespolizei in
Duisburg den Diebstahl seiner Geldbörse vor. Dies tat er allerdings
nicht zum ersten Mal, weshalb gegen ihn ein aktueller Haftbefehl
bestand.

Das Vortäuschen einer Straftat ist kein Kavaliersdelikt und dafür
wurde durch die Staatsanwaltschaft Kleve eine Geldstrafe von 2178,50
Euro oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen verhängt.

Dies stellten die Beamten der Bundespolizei fest, als der
30-Jährige auf die Wache kam um seine Geldbörse als gestohlen zu
melden. Er hatte sich eine komplette Geschichte zu diesem Diebstahl
zurechtgelegt. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde die
Ausschreibung bekannt. Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den
Haftbefehl. Er gab an, die Geldstrafe nicht erbringen zu können und
in Haft gehen zu müssen. Daraufhin wurde der 30 Jährige durchsucht.
Bei der Durchsuchung wurden seine als gestohlen gemeldete Geldbörse
sowie ein Tütchen mit Amphetaminen aufgefunden.

Dazu leitete die Bundespolizei erneut ein Verfahren wegen des
Vortäuschens einer Straftat ein. Ferner kam das Ermittlungsverfahren
aufgrund des Besitzes von Betäubungsmitteln hinzu. Der Mann wurde an
die nächste Justizvollzugsanstalt übergeben.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
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Datum: 19.12.2017 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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