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Kabinett stimmt Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums zu

ID: 1795220

(ots) - Ab dem 25. Mai 2018 gilt die
EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union. Bis dahin müssen auch das Allgemeine und das
Besondere (bereichsspezifische) Datenschutzrecht des Landes
Mecklenburg-Vorpommern an die Europäischen Vorschriften angepasst
werden. Das Innenministerium hat dem Kabinett heute einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der das Landesdatenschutzgesetz neu fasst
und weitere acht Landesgesetze, für die das Ministerium für Inneres
und Europa federführend ist, ändert.

Das Landesrecht wird im Wesentlichen beibehalten und auch das
Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen
bei der Verarbeitung von Daten. Die Anpassungen beziehen sich zumeist
auf den Sprachgebrauch, ohne dass sich der rechtliche Inhalt der
Vorschrift ändert, und nicht mehr erforderliche Passagen werden
gestrichen, weil sie bereits in der Datenschutz-Grundverordnung
enthalten sind.

Im Rahmen der Verbandsanhörung nach der ersten Kabinettsbefassung
waren 24 Verbände, Kammern und Organisationen beteiligt worden. Eine
sehr eingehende Erörterung des Gesetzentwurfs hat es u.a. mit dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz gegeben.

Neben der Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes enthält der
vorgelegte Gesetzentwurf Änderungen datenschutzrechtlicher
Bestimmungen in den nachfolgenden acht Landesgesetzen, für die das
Ministerium für Inneres und Europa federführend ist:

-Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes -Änderung des
Informationsfreiheitsgesetzes -Änderung des Landesbeamtengesetzes -
Änderung des Landesdisziplinargesetzes -Änderung des
Personalvertretungsgesetzes -Änderung des Geoinformations- und
Vermessungsgesetzes -Änderung des Landespressegesetzes für das Land
Mecklenburg-Vorpommern -Änderung des Landesstatistikgesetzes




Mecklenburg-Vorpommern

Für die Landesregierung insgesamt führt die
EU-Datenschutz-Grundverordnung zu einem Anpassungsbedarf bei über 40
bereichsspezifischen Landesgesetzen und acht Verordnungen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Erörterung und
Beschlussfassung zugeleitet.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 19.12.2017 - 13:31 Uhr
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