Verwaltungsvorschrift zur Individuellen Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten
(ots) - Das Innenministerium hat heute im Kabinett die
Verwaltungsvorschrift zur "Individuellen Kennzeichnungspflicht von
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der
Einsatzeinheiten der Landespolizei" vorgestellt. Die
Verwaltungsvorschrift tritt ab dem 01.01.2018 in Kraft.
Im Ergebnis der Gespräche zwischen den von der
Verwaltungsvorschrift betroffenen Polizeibehörden, dem
Innenministerium sowie dem Hauptpersonalrat der Polizei wurde sich
einvernehmlich darauf verständigt, dass Polizistinnen und Polizisten
in geschlossenen Einsatzeinheiten eine Individualkennzeichnung in
Form einer fünfstelligen Zahlenfolge im geschlossenen Einsatz
zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen taktischen
Rückenkennzeichnung tragen werden.
Die Herausgabe der hinter der Individualkennzeichnung bei den
Polizeibehörden unter Verschluss geführten Personaldaten erfolgt nach
entsprechender Prüfung ausschließlich nur auf Antrag zur Verfolgung
berechtigter Interessen. Der Antragsteller hat dabei nachvollziehbar
zu begründen, inwieweit die Herausgabe zur Bearbeitung einer
Beschwerde, einer Strafanzeige, eines Disziplinarverfahren oder der
Forderung von Schadensersatzansprüchen erforderlich ist.
"Die Diskussion um die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist
eine emotional aufgeladenen Debatte", sagt Innenminister Lorenz
Caffier und weist darauf hin, dass auch ohne Kennzeichnungspflicht
bisher keine Fälle bekannt sind, in denen die ermittelnden Behörden
im Falle von Vorwürfen
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
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Datum: 19.12.2017 - 13:55 Uhr
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