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Gemeinsame norddeutsche Abschiebungshafteinrichtung

ID: 1795710

(ots) - Schleswig-Holstein, Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern haben sich auf die Errichtung einer
gemeinsamen Abschiebungshafteinrichtung geeinigt. Verantwortlich für
den Betrieb der neuen Einrichtung wird Schleswig-Holstein sein. Rund
20 Plätze werden Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen.

"Erhält ein Asylbegehrender nach Abschluss seines Asylverfahrens
und Ausschöpfung des ihm zustehenden Rechtsweges kein Bleiberecht,
liegt es allein in den Händen des Ausreisepflichtigen, freiwillig
auszureisen. Diesen Weg werden wir auch weiterhin fördern. Scheitern
jedoch alle Anstrengungen in diese Richtung und die Betroffenen
machen deutlich, nicht freiwillig ausreisen zu wollen, steht die
Abschiebung als Zwangsmaßnahme im Raum", sagte Innenminister Lorenz
Caffier.

Die zuständigen Landes- und kommunalen Behörden in
Mecklenburg-Vorpommern setzen bereits heute die Ausreisepflicht
konsequent auf der Grundlage des Bundesrechts durch.

"Das letzte Mittel zur Sicherung der gesetzlichen Ausreisepflicht
sind freiheitsentziehende Maßnahmen. Es liegt allein in den Händen
der Ausreisepflichtigen, einen anderen Weg zu beschreiten.
Abschiebehaft ist keine Demonstration von Härte, sondern von Recht
und Gesetz", so Minister Caffier.

Bis zur Schließung der Abschiebungshafteinrichtung in
Eisenhüttenstadt hat Mecklenburg-Vorpommern vorrangig die dortigen
Plätze genutzt. Derzeit kontaktieren die Ausländerbehörden bei Bedarf
eines Haftplatzes das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der
Rückkehr (ZUR). Im Jahr 2016 wurde in 23 Fällen Abschiebungshaft
genutzt. Im Jahr 2017 gab es 25 Rückführungen aus Abschiebungshaft
bzw. Ausreisegewahrsam.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich




Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 20.12.2017 - 10:53 Uhr
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