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Bevor es knallt / Zoll stellt 275 Kilogramm illegale Pyrotechnik sicher

ID: 1796003

(ots) -
275 Kilogramm illegale Pyrotechnik wurden auf der Autobahn 2 nahe
Helmstedt am 19. Dezember 2017 durch den Zoll in dem Dachgepäckträger
und Kofferraum eines Reisenden gefunden.

Saisonbedingt befragt der Zoll Reisende aktuell verstärkt nach
mitgebrachten Feuerwerkskörpern. Bei einer Kontrolle am 19. Dezember
2017 auf dem Rastplatz Lappwald an der Autobahn 2 gab es bei der
Antwort auf diese Frage eine kleine Diskrepanz zum Kontrollergebnis:
"Ein bisschen" Feuerwerk meinte ein Reisender aus Polen bei sich zu
haben. Tatsächlich fanden die Zöllner nicht nur mehrere Kisten in
seinem Kofferraum, sondern auch einen prall gefüllten
Dachgepäckträger mit Pyrotechnik - insgesamt 275 Kilogramm. Während
des Ausladens räumte der Mann reumütig ein, dass es wohl gefährlich
sei, mit so viel Sprengstoff im Gepäck zu reisen. Tatsächlich ist das
auch der Hauptgrund dieser Kontrollen: "Der Zoll will niemanden
seinen Silvesterspaß verderben, aber bei gefährlichen Sprengstoffen
hört der Spaß leider auf. Da geht Sicherheit vor!", kommentiert
Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig den Fall.

Zudem bringen illegale Feuerwerkskörper neben den erheblichen
gesundheitlichen Risiken auch rechtliche Probleme mit sich: Da
faktisch jeder Böller eine kleine Bombe ist und jede Rakete
Sprengstoff enthält, wird beim Fund von illegalen Feuerwerkskörpern
stets ein Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet und
die Pyrotechnik beschlagnahmt oder sichergestellt. Reisefreimengen
werden nicht gewährt. So auch bei dem 44-jährigen Mann und seinem
Feuerwerk.

Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall hat das Zollfahndungsamt
Hannover übernommen.

Zusatzinformation zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland:

- Feuerwerkskörper müssen in Deutschland mit einer echten,




überprüfbaren CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne -
Europäische Richtlinie für Produktsicherheit) und einer
deutschsprachigen Gebrauchsanweisung versehen sein. Nur dann
gelten sie als zugelassene Feuerwerkskörper.

- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen
oder Knallerbsen) dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren
eingeführt werden.

- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B.
Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen
über 18 Jahren eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind
pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis
vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen (z.B.
Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog.
Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit
sog. Blitzknallsatz).

- Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4
(z.B. Teile für professionelle Großfeuerwerke) ist immer eine
besondere Erlaubnis erforderlich.

- Alle Feuerwerkskörper müssen bei der Einreise aus einem
Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden.

- Weitere Informationen zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland
finden Sie unter www.zoll.de und www.bam.de




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.12.2017 - 13:16 Uhr
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