Teure Rechnung
(ots) - Eine Anzeige wegen des Verdachts des Wuchers
erstattete aktuell ein Mann aus Saalfeld gegen einen Schlüsseldienst.
Den hatte seine Frau in der letzten Woche über eine Hotline bestellt,
als sie sich versehentlich aus ihrer Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus ausgeschlossen hatte und das fünfjährige Kind allein
in der Wohnung war. Der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes sei am
besagten Abend nach etwa zwei Stunden erschienen und habe dann die
durch einen Windzug ins Schloss gefallene Wohnungstür geöffnet. Diese
Woche erhielt die Familie eine Rechnung über knapp 1500 Euro von dem
Schlüsseldienst und ging damit zur Polizei. Die Beamten prüfen nun
den Tatverdacht des Wuchers gem. § 291 des Strafgesetzbuches. In
diesem Zusammenhang rät die Polizei wiederholt zur sorgfältigen
Auswahl von derartigen Dienstleistern. Vereinbaren Sie vor
Beauftragung eines Schlüsseldienstes möglichst einen Festpreis für
die zu erbringende Leistung und fragen sie nach den zu erwartenden
Anfahrtskosten! Erkundigen Sie sich im Vorfeld wenn möglich nach
bewährten örtlichen Leistungsanbietern!
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 20.12.2017 - 15:08 Uhr
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