Mitüber zwei Promille über die Autobahn - Mitarbeiter der Autobahnmeisterei unterstützen Polizei beim Stoppen eines Lkw
(ots) - Lfd. Nr.: 1423
Es waren mehrere Zeugen, die sich am Mittwochnachmittag (20.
Dezember) bei der Polizei meldeten, um ihre Beobachtungen zu
schildern. Und alle waren sie ähnlich. Zwar unterschieden sich die
Orte (von der A 40 über die A 43 bis hin zur A 45), doch nicht das
Gesehene: ein Lkw, der deutliche Schlangenlinien fuhr und an der ein
oder anderen Stelle offenbar auch die Leitplanke touchierte.
Auf der A 45 in Richtung Frankfurt wurden Beamte der
Autobahnpolizei schließlich im Rahmen ihrer Fahndung fündig. Zunächst
wurden sie auf Fahrzeuge der Autobahnmeisterei aufmerksam, die
geistesgegenwärtig den Verkehr auf der Strecke hinter sich her
führten und abbremsten. Und so ging zumindest für die dahinter
fahrenden Verkehrsteilnehmer keine Gefahr mehr von dem Gefährt aus,
das die Polizisten mehrere Meter davor als nächstes wahrnahmen. Denn
dort befuhr ein Lkw gleich zwei Fahrstreifen - mit merklichen
Schlenkern nach rechts und links. Der Streifenwagen setzte sich vor
den Sattelzug und die Beamten machten sich deutlich bemerkbar.
Die getätigten Anhaltezeichen ignorierte der Fahrer des Lkw
zunächst einmal trotzdem. Kurz vor der Anschlussstelle Lüdenscheid
hielt er schließlich doch noch halb auf dem rechten und halb auf dem
Seitenstreifen an. Dem 21-jährigen Fahrer, der nun ausstieg, merkten
die Beamten den Grund für die Auffälligkeiten während der Fahrt
direkt an. Der Alkoholgeruch in seinem Atem war ebenso wenig zu
ignorieren wie eine leere Schnapsflasche im Bereich der
Mittelkonsole. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab
sodann auch einen Wert von mehr als zwei Promille.
Den Lkw fuhr der Mann aus Litauen anschließend nicht mehr.
Vielmehr durfte er nun im Streifenwagen Platz nehmen und die
Polizisten zur Wache begleiten. Dort fiel er nach Entnahme einer
angeordneten Blutprobe durch aggressives Verhalten den Beamten
gegenüber auf. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er zunächst
ins Polizeigewahrsam gebracht, aus dem er nach seiner Ausnüchterung
entlassen wurde. Seinen Führerschein musste der Mann allerdings
zurücklassen.
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Datum: 21.12.2017 - 17:38 Uhr
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