Lübeck- Genin-Baltische Allee
Tötungsdelikt 2. Folgemeldung - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
(ots) - Gemeinsame Medien-Information der Lübecker
Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Lübeck: Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Lübeck hat das Amtsgericht Lübeck Haftbefehl wegen
Verdachts des Totschlags gegen einen 44-jährigen Mann aus Lübeck
erlassen. Der Mann, der kurz nach dem Auffinden des Opfers im Rahmen
einer Nahbereichsfahndung von Polizeibeamten im Niederbüssauer Weg
vorläufig festgenommen worden war, ist nach dem aktuellen Stand der
Ermittlungen dringend verdächtig, das 78 Jahre alte Opfer getötet zu
haben. Er ist der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt worden.
Der Beschuldigte schweigt zu dem Tatvorwurf.
Zum Schutze der laufenden Ermittlungen können gegenwärtig weder zu
den Umständen, die den dringenden Tatverdacht begründen, noch zu den
Ergebnissen der Obduktion nähere Angaben gemacht werden.
Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Lübeck, Pressestelle, erneut wieder am 27.12.2017
Textverbreitung im Auftrag der Staatsanwaltschaft:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.12.2017 - 19:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1798530
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lübeck- Genin-Baltische Allee
Tötungsdelikt 2. Folgemeldung - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).