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Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Limburg und der Polizeidirektion Limburg-Weilburg: Silvesterfeierlichkeiten in Limburg

ID: 1798985

(ots) - Limburg,Domplatte und Umgebung, 31.12.2017

Die Domplatte in Limburg ist ein beliebter Platz, um den
Jahreswechsel zu begehen. Das hat sich in den vergangenen Jahren
immer wieder gezeigt und das wird auch diesmal wieder so sein. Wie
bereits im Vorjahr werden Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamts
während der Silvesterfeierlichkeiten verstärkt Präsenz zeigen, damit
alle Besucherinnen und Besucher auf der Domplatte das Gefühl
bekommen, dort sicher und fröhlich feiern zu können. Alle
Einsatzkräfte sind natürlich für die Bürgerinnen und Bürger
ansprechbar und für die Mitteilung von verdächtigen Beobachtungen
dankbar. Die Anzahl der dort eingesetzten Kräfte wird vergleichbar
mit der des vergangenen Jahres sein. Ebenso werden Streifen auch rund
um den Bahnhof und den angrenzenden Bereichen zur Altstadt hin
unterwegs sein, um schnell und zielorientiert eingreifen zu können.

Die eingesetzten Polizisten und die Mitarbeiter des Limburger
Ordnungsamts haben auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Blick.
Das Zünden von Raketen, Böllern und ähnlichem ist auf der Domplatte
nicht erlaubt. In den vergangenen Jahren war dies von den Besuchern
auf der Domplatte nicht berücksichtigt worden. Neben der Missachtung
des allgemeinen Verbots kam hinzu, dass gezielt Böller in
Personengruppen geworfen wurden und Raketen auch schrägstehend
abgefeuert wurden, was zu einer erheblichen Gefährdung der Besucher
führte.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, also Feuerwerk,
ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen verboten.
Verboten ist das auch in der Nähe von Fachwerkhäusern - und die
Limburger Altstadt besteht bis hoch zum Dom fast ausschließlich aus
Fachwerkhäusern. Deshalb werden die Kräfte der Polizei darauf ein
waches Auge werfen. In der Praxis heißt dies: Wer über die Straßen




und Gassen den Weg am Silvesterabend auf die Domplatte sucht, wird
mit Kontrollen rechnen müssen. Wer dabei Feuerwerkskörper mit sich
führt, hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder die Feuerwerkskörper
sofort entsorgen oder sich einen anderen Ort zum Feiern aussuchen.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht nur in
unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Fachwerkhäusern verboten, sondern
auch in der unmittelbaren Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und
Altersheimen. Auch davon gibt es einige Einrichtungen in der Stadt.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1054/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 27.12.2017 - 09:16 Uhr
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