Tipps der Polizei zum Jahreswechsel
(ots) - Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels möchte
die Polizeiinspektion Wismar einen Appell an alle Bürger richten und
auf die Gefahren im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufmerksam
machen. Jedes Jahr passieren Unfälle, die auf den unsachgemäßen
Umgang mit Böllern, Raketen usw. zurückzuführen sind. Insbesondere
Alkoholkonsum und gleichzeitiger Umgang mit Feuerwerkskörpern bilden
eine brisante Mischung. Die Folgen können schwere Brand- und
Schnittverletzungen sowie Augen- und Hörschäden sein. Erwachsene sind
außerdem gefordert, auf ihre Kinder zu achten. Sprechen Sie mit Ihren
Kindern über potenzielle Gefahren!
Nachfolgend einige Eckpunkte zur Rechtslage:
- Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk mit
einem Prüfzeichen des Bundesamt für Materialforschung und
-Prüfung)dürfen nur am 31.12. und am 01.01. gezündet werden
durch Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II ist in
der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
und brandgefährdeten Orten (z. B. Reetdachhäusern) verboten.
Illegal und darüber hinaus ganz besonders gefährlich sind die
sogenannten "Polenböller". Das Zünden derartiger ungeprüfter Böller
mit zumeist großer Sprengkraft führte in der Vergangenheit zu
schwersten Verletzungen wie z. B. Knalltraumen, Augenverletzungen,
Verbrennungen, zerfetzten oder abgerissenen Körperteilen bis hin zum
Tod. Deswegen der dringende Appell: Hände weg von illegalen
Knallkörpern!!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter
http://www.polizei-beratung.de .
Damit das neue Jahr nach einer feuchtfröhlichen Feier nicht mit
einem bösen Erwachen oder sogar einem Verkehrsunfall beginnt, wird
eindringlich an die Fahrzeugführer appelliert, das Auto bzw. Zweirad
stehen zu lassen. Um gar nicht erst in Versuchung zu geraten, sich
alkoholisiert hinters Steuer zu setzen, planen Sie von Vornherein
Ihre Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder lassen Sie sich
abholen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf die
Gefahr des sogenannten Restalkohols hinweisen. Am Tag danach kann der
Blutalkoholspiegel immer noch so hoch sein, dass kein Fahrzeug
geführt werden darf.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Silvesterfeier und ein gesundes
neues Jahr
Ihre Polizeiinspektion Wismar
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
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Datum: 28.12.2017 - 10:12 Uhr
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