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Vandalismus zwischen den Feiertagen

ID: 1800547

(ots) - (Ar.) Gar nicht zum Lachen war Mitarbeitern der
Samtgemeinde Rodenberg und den eingesetzten Polizeibeamten zu Mute,
die sich zwischen den Feiertagen mit zwei Fällen von Vandalismus in
Feggendorf beschäftigen mussten.

Bereits am 26.12.17, gegen 19.00 Uhr, bemerkte eine Feggendorferin
Brandschäden an der Feggendorfer Friedhofskapelle an der K 58. Bei
der anschließenden polizeilichen Sachverhaltsaufnahme wurde
festgestellt, dass bisher unbekannte Täter offensichtlich
Toilettenpapier aus der angegliederten unverschlossenen Toilette vor
der hölzernen Eingangstür zur Kapelle deponierten und dieses dort
anzündeten. Dadurch wurden sowohl die zweiflügelige Tür, als auch die
hölzerne Fassade der Kapelle nicht unerheblich beschädigt. Für die
Allgemeinheit entstand dadurch Sachschaden in noch unbekannter Höhe.
Das gewissenlose Zeitgenossen selbst vor der Beschädigung von
Friedhofseinrichtungen nicht zurückschrecken, erscheint gerade an den
Weihnachtstagen um so mehr unbegreiflich.

Weiterhin wurden der Polizei an der betreffenden Kreisstraße
zwischen Lauenau und Feggendorf mehrere in Schieflage geratene
Straßenlaternen gemeldet. Eine Überprüfung durch die Samtgemeinde
zusammen mit Mitarbeitern des zuständigen Energieversorgers ergab,
dass sämtliche Fundamente im Erdreich gelockert sind und repariert
werden müssen. Der dafür erforderliche Kostenaufwand wird auf ca.
2000.- EUR geschätzt. Nach bisherigen Ermittlungen dürften die
insgesamt 8 Laternen durch mutwilliges hin- und herbewegen mit großem
Kraftaufwand beschädigt worden sein.

In beiden Fällen wurden Strafverfahren zunächst gegen unbekannt
eingeleitet. Die Polizeistation Lauenau hat die Ermittlungen
aufgenommen. Zeugen, denen in den vergangenen Nächten, insbesondere
an Weihnachten oder in den Nächten bzw. Abendstunden bis zum 28.12.17




verdächtige Personen oder Personengruppen auf dem Friedhof bzw. an
der Kreisstraße aufgefallen sind, werden gebeten, sich bei der
Polizeistation Lauenau (Tel. 05043/5444) oder dem Polizeikommissariat
Bad Nenndorf (Tel. 05723/9461-0) zu melden. Der oder die Täter müssen
neben einer empfindlichen Strafe auch mit Schadenersatzforderungen
der geschädigten Samtgemeinde Rodenberg rechnen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Kurhausstr. 4
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
E-Mail: poststelle(at)pk-bad-nenndorf.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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Datum: 29.12.2017 - 09:07 Uhr
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