Glühweingenuss und nasse Fahrbahn führt zum Unfall
(ots) - 29. Dezember 2017 / Kreis Herzogtum Lauenburg -
28.12.2017 - Ratzeburg
Donnerstagabend hat sich in Ratzeburg ein Auffahrunfall ereignet.
Wie sich herausstellte, stand der Unfallverursacher unter dem
Einfluss von Alkohol.
Gegen 19:20 Uhr fuhr der Ratzeburger mit seinem VW Passat auf den
VW Golf eines 41- jährigen Mannes aus Boizenburg auf, der an der
Kreuzung der B 208 in Höhe der Möllner Straße aufgrund von Rotlicht
halten musste. Der 78-jährige gab am Unfallort an, aufgrund der
feuchten Fahrbahn nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen zu sein. Die
alarmierten Polizisten nahmen bei dem Unfallverursacher Alkoholgeruch
war. Darauf angesprochen, gab der Ratzeburger an auf dem
Weihnachtsmarkt Glühwein getrunken zu haben. Ein durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,83 Promille. Der Ratzeburger
musste sich darauf einer Blutprobenentnahme unterziehen. Sein
Führerschein wurde sichergestellt. Er wird sich wegen der Gefährdung
des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke
verantworten müssen.
An den beteiligten Fahrzeugen entstanden Schäden in Höhe von
insgesamt etwa 400 Euro. Zum Glück wurde keiner der Beteiligten
verletzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
- Stabsstelle / Presse -
Rena Bretsch
Telefon: 04541/809-2010
Original-Content von: Polizeidirektion Ratzeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.12.2017 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1800737
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RZ
Stadt:
Ratzeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Glühweingenuss und nasse Fahrbahn führt zum Unfall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ratzeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).