DNA-Treffer
(ots) - Aufgrund diverser gleichgelagerter Anfragen
ergeht ergänzend zur Pressemitteilung vom 27.12.2017, 22.06 Uhr,
folgender Hinweis : Der Polizei ist seit dem 28.02.2017 bekannt, dass
eine in einem der Fahrzeuge der Opfer der sogenannten Göhrdemorde
gesicherte DNA-Spur mit der DNA von Kurt Werner W. übereinstimmt. Die
Ermittlungsverfahren dauern jedoch noch an. Insbesondere die
Göhrdemorde bedürfen weiterhin der Auflklärung. Während eines
laufenden Ermittlungsverfahrens ist hinsichtlich jeder einzelnen Spur
und hinsichtlich jeder gewonnenen Erkenntnis abzuwägen und zu
bewerten, ob eine Bekanntgabe gegebenenfalls aktuell laufende oder
zukünftige Ermittlungsmaßnahmen gefährden könnte. Sobald das
schriftliche Obduktionsgutachten im Fall Birgit M. vorliegt und eine
aus hiesiger Sicht abschließende Bewertung im Fall Birgit M. und /
oder der sog. Göhrdemorde möglich ist, werden die zuständige
Staatsanwaltschaft Lüneburg und die Polizeidirektion Lüneburg die
Medien/Öffentlichkeit über die Ermittlungsergebnisse in Kenntnis
setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lüneburg
Pressestelle
Mathias Fossenberger
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 / 8306-1051
E-Mail: pressestelle(at)pd-lg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/pd_lueneburg/
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Datum: 29.12.2017 - 14:47 Uhr
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