Unfall am Neujahrsmorgen - zwei Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit
(ots) - 01.01.2018, 01.41 Uhr Braunschweig,
Innenstadt
Zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen kam es am frühen
Neujahrsmorgen.
Ein 19-jähriger Mann wollte mit seinem Fahrzeug von der Celler
Straße nach links auf den Neustadtring in Richtung Rudolfplatz
fahren. Hierbei missachtete er das Rotlicht und rutschte während des
Abbiegens in den Gegenverkehr, der auf der Celler Straße
stadteinwärts fahren wollte.
Trotz einer Vollbremsung konnte ein 23-jährige Frau mit ihrem
Wagen einen Zusammenstoß mit dem Unfallverursacher nicht verhindern.
Glücklicherweise wurde bei der Kollision niemand verletzt. Beide
Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt
werden.
Der 19-jährige stand zudem unter dem Einfluss von Alkohol. Eine
Atemkontrolle ergab den Wert von 1,48 Promille. Den Wert konnte sich
der junge Mann nicht erklären. Der Beschuldigte wollte sich der
Entnahme einer Blutprobe widersetzen, so dass ihm diese unter Zwang
abgenommen werden musste. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.
Der Gesamtschaden des Unfalles beläuft sich auf mehr als 10.000,-
Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0531/476-3034 und -3032
Fax: 0531/476-3035
E-Mail: pressestelle(at)pi-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de
Original-Content von: Polizei Braunschweig, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.01.2018 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1803027
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BS
Stadt:
Braunschweig
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unfall am Neujahrsmorgen - zwei Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Braunschweig (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).