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Urinieren auföffentlichen Straßen und Anlagen untersagt

ID: 1804067

(ots) - Gestern Nachmittag stellten Polizeibeamte im
Mühlgrabenweg einen Mann fest, der gerade seine Notdurft verrichtete.
Gemäß § 9 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gotha ist
dies zur Vermeidung von Schäden und Belästigungen untersagt. Den
34jährigen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes nach dieser
Verordnung. (aha)




Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Pressestelle
Telefon: 03621/781805
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

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Datum: 04.01.2018 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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