Urinieren auföffentlichen Straßen und Anlagen untersagt
ID: 1804067
(ots) - Gestern Nachmittag stellten Polizeibeamte im
Mühlgrabenweg einen Mann fest, der gerade seine Notdurft verrichtete.
Gemäß § 9 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gotha ist
dies zur Vermeidung von Schäden und Belästigungen untersagt. Den
34jährigen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes nach dieser
Verordnung. (aha)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Pressestelle
Telefon: 03621/781805
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.01.2018 - 09:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1804067
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-GTH
Stadt:
Gotha - Stadt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Urinieren auföffentlichen Straßen und Anlagen untersagt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Gotha (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).