180104-1. Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind in Hamburg-Heimfeld
(ots) - Unfallzeit: 03.01.2018, 18:48 Uhr Unfallort:
Hamburg-Heimfeld, Heimfelder Straße/Nobléestraße
Bei einem Verkehrsunfall ist gestern Abend ein 13-jähriger
Fußgänger schwer verletzt worden. Der Verkehrsunfalldienst Süd (VD 4)
führt die weiteren Ermittlungen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen befuhr ein 26-Jähriger mit einem
Mietfahrzeug (BMW 2er) die Nobléestraße in Richtung Heimfelder Straße
und hielt im Kreuzungsbereich am dortigen S-Bahnhof bei Rotlicht
zeigender Ampel zunächst an. Nachdem die Ampel für ihn Grünlicht
zeigte, fuhr er an, um nach links abzubiegen. Hierbei kam es zur
Kollision mit dem 13-Jährigen, der die Fußgängerfurt, aus Sicht des
Fahrzeugführers von links kommend, bei für ihn Rotlicht zeigender
Ampel überquerte.
Der 13-Jährige erlitt bei der Kollision eine offene Beinfraktur.
Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert und
dort stationär aufgenommen. Der erlittene Bruch musste operativ
behandelt werden.
Der 26-Jährige wurde bei dem Verkehrsunfall nicht verletzt. An dem
Mietfahrzeug entstand Sachschaden.
Die weiteren Ermittlungen des Verkehrsunfalldienstes dauern an.
Abb.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Abbenseth
Telefon: +49 40 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.01.2018 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1804088
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 180104-1. Verkehrsunfall mit schwer verletztem Kind in Hamburg-Heimfeld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).