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A7 - Altholzkrug: Schwerlast- und Gefahrgutkontrollen

ID: 1804628

(ots) - Am Donnerstag, 04.01.2018 wurden auf dem
Rastplatz Altholzkrug auf der A7 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00
Uhr durch besonders geschulte Beamte des Polizeiautobahn- und
Bezirksreviers Nord Schwerlast- und Gefahrgutkontrollen durchgeführt.
Insgesamt wurden 45 Lastkraftwagen und deren Fahrer überprüft.

Die Polizisten wurden von vier Beamten der Bundeszollverwaltung
sowie zwei Angestellten des Bundesamtes für den Güterverkehr
unterstützt.

Zuvor wurden im Bereich der Kontrollstelle ein
Geschwindigkeitstrichter auf 60 Km/h sowie ein Überholverbot für
sämtliche Kraftfahrzeuge eingerichtet.

Bei den überprüften Fahrzeugen mussten die Beamten 15 Anzeigen
nach dem Fahrpersonalgesetz fertigen. Bei der Kontrolle eines LKW
wurde festgestellt, dass der Fahrer zwar im Besitz einer nationalen
Fahrerlaubnis seines Heimatlandes ist, in Deutschland aber kein
Fahrzeug führen darf. Er wird sich in einem Strafverfahren wegen des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Die Weiterfahrt wurde
untersagt, bis ein geeigneter Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis
am Kontrollort eintraf, um den LKW weiter in Richtung Norden zu
lenken.

Des Weiteren wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem
Abfallgesetz gefertigt, da der Betroffene bei der Beförderung von
Abfällen nicht die entsprechenden Genehmigungen vorweisen konnte und
der LKW nicht entsprechend des Abfallgesetzes gekennzeichnet war.

Zusätzlich wurden durch den Zoll mehrere LKW aus dem nicht
europäischen Ausland kontrolliert. Bei drei der kontrollierten LKW
wurden insgesamt 600 Zigaretten aufgefunden, die über die geltende
Freimenge hinaus mitgeführt wurden. Die zu viel mitgeführten
Zigaretten wurden einbehalten und die entsprechenden Bußgelder wurden
vor Ort entrichtet.

Außerdem wurden 13 Autofahrer gebührenpflichtig verwarnt, die




zuvor das auch für sie geltende Überholverbot missachtet hatten.

Zu guter Letzt: Ein LKW-Fahrer missachtete die Anhaltezeichen der
Polizei, als er in die Kontrollstelle eingewiesen werden sollte. Zwei
aufmerksame Beamte fuhren sofort mit einem Streifenwagen hinterher
und konnten den LKW an der letzten Ausfahrt vor der Bundesgrenze
anhalten. Im Rahmen der Kontrolle durch die Beamten gab der Fahrer
an, er sei der Meinung gewesen: "Der Parkplatz sei gesperrt". Diese
Ausrede half ihm nicht. Gegen ihn wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des "Missachtens von Zeichen und
Weisungen" eingeleitet.




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Norderhofenden 1
24937 Flensburg
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Datum: 04.01.2018 - 16:09 Uhr
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