Verhalten von Radfahrern an "Zebrastreifen" - Unfall auf der Eitzer Straße
(ots) - Verden. Der sogenannte "Zebrastreifen",
oder korrekterweise der Fußgängerüberweg, gewährt Fußgängern das
Recht, trotz Fahrzeugverkehr die Straße zu überqueren. Herannahende
Fahrzeugführer haben dann anzuhalten. Das Recht der Fußgänger gilt
jedoch nicht für Radfahrer. Damit Zweiradfahrer von diesem Recht
ebenfalls Gebrauch machen dürfen, müssen sie zwingend absteigen. Nur
wenn die Fahrbahn frei ist, darf ein Radfahrer den Fußgängerüberweg
überfahren. Auf diese Regelung möchte die Polizei anlässlich eines
Unfalls auf der Eitzer Straße erneut hinweisen. Eine 62-jährige
Radfahrerin war am Donnerstag gegen 18:30 Uhr nicht abgestiegen und
befuhr den Fußgängerüberweg verbotswidrig, obwohl sich ein
53-jähriger Autofahrer näherte. Der Jeep-Fahrer erfasste die Frau,
die bei dem folgenden Zusammenstoß leicht verletzt wurde. Trotz der
Regelung an "Zebrastreifen" wurde auch gegen den Autofahrer ein
Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
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Datum: 05.01.2018 - 11:48 Uhr
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