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Grenzpolizeiliche Kontrolle - Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle

ID: 1807004

(ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg konnte am
Wochenende drei Männer festnehmen, die von Staatsanwaltschaften
gesucht wurden. Gegen eine Person lagen gleich zwei Haftbefehle vor.

Bereits am Freitag stellte die Bundespolizei zwei Männer in der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Manchester fest, die beide
von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurden. Der erste
Gesuchte, ein 28-Jähriger deutscher Staatsangehöriger, wollte am
Vormittag nach Manchester reisen. Bundespolizisten stellten bei der
grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eine Ausschreibung zur Festnahme
gegen den Mann fest. Das Amtsgericht Wernigerode hatte gegen ihn im
Sommer 2017 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung in Höhe von
750,00 Euro erlassen. Der 28-Jährige konnte den Betrag vor Ort
begleichen und musste somit nicht die 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
antreten.

Freitagmittag stellte sich ein 27-jähriger deutscher
Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle nach Manchester. Auch er war
zur Festnahme ausgeschrieben. Allerdings gleich in zwei Fällen.
Zunächst hatte das Amtsgericht Magdeburg im Dezember 2016 einen
Strafbefehl in Höhe von 600,00 Euro gegen den Mann erlassen. Der
Vorwurf: Erschleichen von Leistungen in drei Fällen. Im Mai 2017
hatte dann das Amtsgericht Haldensleben gegen den 27-Jährigen einen
Strafbefehl mit demselben Tatvorwurf erlassen. Seine Geldstrafe in
Höhe von 975,00 Euro hatte er bisher nicht beglichen. Ein Teil der
gesamten Geldstrafe konnte der Mann vor Ort selbst aufbringen, den
zweiten Teil der zu zahlenden Strafe beglich eine Bekannte für ihn.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine
Reise am Abend fortsetzen.

Samstag, kurz vor Mitternacht, erschien ein 23-jähriger
griechischer Staatsangehöriger mit einem Flug aus London zur
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle bei der Bundespolizei am




Flughafen Hamburg. Den Beamten legte der Mann seine ID-Card vor. Der
Abgleich seiner Daten mit dem Fahndungssystem ergab eine
Ausschreibung zur Festnahme. Der 23-Jährige war im Mai 2017 vom
Amtsgericht Papenburg wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu
einer Geldstrafe in Höhe von 750,00 Euro verurteilt worden. Nachdem
er den offenen Betrag beglichen hatte, konnte der Mann die
Dienststelle verlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 08.01.2018 - 16:04 Uhr
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