Fahrer ohne Führerschein/Halter macht sich möglicherweise ebenso strafbar
(ots) - Seit Montag stoppten Polizeibeamte in
Nordwestmecklenburg fünf Fahrer, die nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis waren, zwei weitere, die aufgrund ihrer Alkoholisierung
oder Berauschtheit kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr
führen durften. Bei einem 29-jährigen Fahrer in Upahl trafen sogar
beide Tatbestände zu. Bei ihm verlief ein Drogenvortest positiv auf
Amphetamine. Gegen 21:20 Uhr kontrollierten Polizisten aus
Grevesmühlen am Montag den Skoda-Fahrer. Eine Überprüfung des Mannes
ergab, dass gegen den Grevesmühlener eine Fahrerlaubnissperre bis
Anfang 2019 vorlag. Zudem ist der Fahrer bereits in der Vergangenheit
der Polizei wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter
Betäubungsmitteleinfluss aufgefallen. Im weiteren Verlauf der
polizeilichen Maßnahmen ergab sich darüber hinaus der Verdacht, dass
die Halterin des Fahrzeugs Kenntnis von dem fehlenden Besitz des
Fahrers hatte und ihm dennoch den Pkw zur Verfügung stellte. Da das
Gesetz auch für dieses Handeln eine Freiheitsstrafe oder eine
Geldstrafe vorsieht, wird nun auch gegen die Halterin des Skoda
ermittelt. Den Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten zur
Gefahrenabwehr sicher.
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Datum: 10.01.2018 - 11:55 Uhr
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