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20 Monate Haftstrafe für Bauunternehmer;

Zoll deckt hinterzogene Sozialabgaben in Millionenhöhe auf

ID: 1808330

(ots) -
Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte bereits am 17. Oktober
2017 einen 42-jährigen Bauunternehmer wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 129 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die
Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte aus dem
Landkreis Cloppenburg von 2011 bis 2014 zum Zwecke der Einsparung von
Sozialabgaben vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt,
obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
zu ihm standen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er während
dieser Zeit mindestens 42 Scheinselbstständige für sich arbeiten
ließ.

Somit hat eine umfassende Sozialversicherungspflicht bestanden,
welche der Angeklagte als Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.

"Dadurch ist den Sozialkassen ein Schaden von mehr als einer
Million Euro entstanden, für die der Beschuldigte aufkommen muss", so
der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Strafmildernd wirkte sich jedoch der Umstand aus, dass der
Verurteilte sich selbst nicht allein aufgrund der von ihm vorliegend
festgestellten begangenen Taten einen Vermögensvorteil verschaffte,
sondern dass er in ein System eingebunden war, durch das insbesondere
auch Dritte profitierten. Denn der Angeklagte verlieh die
vermeintlichen Subunternehmer wiederum an weitere Firmen, quasi im
Rahmen eines "Kettengeschäfts".

Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de




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Datum: 10.01.2018 - 12:46 Uhr
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