Leistungsbetrug lohnt sich nicht;
Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus dem Landkreis Osnabrück
(ots) -
Sechzig Tagessätze zu je 20 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück gegen
einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück. Da der Mann
seine Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte,
konnte er rund 500 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Durch eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung flog der
Leistungsmissbrauch auf. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte
daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen den 57-Jährigen. Der
Angeklagte hätte die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen
müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz
entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte den gegenüber der
Agentur für Arbeit entstandenen Schaden begleichen", so Christian
Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Das Urteil ist rechtskräftig.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2018 - 08:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1809521
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-OS
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Leistungsbetrug lohnt sich nicht;
Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus dem Landkreis Osnabrück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).