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Acht Haftbefehle an einem Vormittag vollstreckt

-Vier Reisende verfangen sich im Fahndungsnetz der Bundespolizei-

ID: 1809664

(ots) -
Die Bundespolizei im Erdinger Moos zieht tagtäglich Reisende aus
dem Verkehr, die mit Haftbefehlen gesucht werden. Das ist nichts
Ungewöhnliches für die Grenzpolizisten. Gestern (11. Januar) aber
sind innerhalb weniger Stunden gleich vier von der deutschen Justiz
gesuchte Personen ins Visier der Bundespolizei geraten. Einer davon
schleppte sogar fünf offene Haftbefehle mit sich herum.
Bundespolizisten haben die vier Männer festgenommen und anschließend
der Strafverfolgung zugeführt. Zwei Deutsche und ein Kubaner konnten
ihre Strafen bezahlen, der Türke mit den fünf Haftbefehlen im Gepäck
musste aus Istanbul angekommen die Weiterreise ins Landshuter
Gefängnis antreten.

Gleich am frühen Morgen ging den Bundesbeamten ein 23-jähriger
Deutscher bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Newark ins Netz.
Der junge Mann ist seit letztem Jahr von der Staatsanwaltschaft
München I mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden. Der gebürtige
Münchner war der Justiz seiner Geburtsstadt nach einer Verurteilung
wegen Trunkenheit im Verkehr knapp 1.000 Euro schuldig geblieben. Er
hatte den Richterspruch wohl ebenso wenig ernst genommen, wie zuvor
die deutschen Verkehrsregeln. Bei der Bundespolizei bezahlte der
Festgenommene seine Schulden dann doch und durfte daher die Wache
auch wieder verlassen.

Am frühen Vormittag zogen die Bundesbeamten einen Türken aus dem
Verkehr, als der Mann aus Istanbul in München ankam. Wie sich
herausstellen sollte, war der bei der Kontrolle aufgetauchte
Vollstreckungshaftbefehl erst der Anfang. Bei näherem Hinsehen
entdeckten die Polizisten fünf offene Haftbefehle und zwei
Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung, alle wegen
Betrugsdelikten. Zweimal war der 36-Jährige bereits in München
verurteilt worden, hatte danach aber wohl gegen Bewährungsauflagen




verstoßen. Daher suchte die Justiz in der bayerischen
Landeshauptstadt mit Sicherungshaftbefehlen nach dem Missetäter. In
drei weiteren Fällen laufen die Ermittlungen noch. Anscheinend war
der gebürtige Deggendorfer aber untergetaucht, bevor die Justiz
seiner habhaft werden konnte. Also hatten die Gerichte in Erding,
München und Landshut jeweils einen Untersuchungshaftbefehl gegen den
Verschwundenen ausgestellt. Des Weiteren sollten die Beamten
herausfinden, dass die Justizbehörden in Landshut und München auch
noch mit dem Ziel der Aufenthaltsermittlung nach dem 36-Jährigen
fahndeten. Diese Ausschreibungen sind aber jetzt wohl hinfällig, da
der Mann im Auftrag des Erdinger Haftrichters seit gestern eine
staatliche Unterkunft in der Landshuter Justizvollzugsanstalt
bewohnt. Die kriminelle Karriere des Türken hatte offensichtlich
schon vor ein paar Jahren begonnen und ist vermutlich auch noch nicht
beendet. Zumindest stammen die ersten Fahndungsnotierungen bereits
aus dem Jahr 2008, die letzten von Ende 2017.

Etwa eine Stunde nach dem Türken verfing sich ein weiterer
Betrüger bei der Kontrolle des Fluges aus Varadero im Fahndungsnetz
der Bundespolizei. Der Kubaner war im Jahre 2016 wegen Betrugs vom
Amtsgericht in Stuttgart zu 2.400 Euro Geldstrafe oder ersatzweise
120 Tagen Haft verurteilt worden. Da der 50-Jährige sich anschließend
offensichtlich der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb die
Staatsanwaltschaft in der Schwabenmetropole den Mann mit
Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Diesen Haftbefehl
vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport gestern. Nachdem
der Festgenommene den offenen Geldbetrag selbst nicht begleichen
konnte, musste seine Verlobte aus Kiel in die Bresche springen. Die
Frau zahlte den geforderten Betrag bei der Justizvollzugsanstalt der
Landeshauptstadt im hohen Norden ein und löste damit ihren Liebsten
im Süden aus.

Kurz vor Mittag sollte einen 54-jährigen Deutschen das gleiche
Schicksal ereilen, wie seinen Landsmann, den Türken und den Kubaner
vor ihm. Der gebürtige Berliner wurde seit letztem Jahr von der
Münchner Justiz mit Erzwingungshaftbefehl gesucht. Er hatte sich
zuvor offensichtlich vehement geweigert, mehrere Strafzettel zu
bezahlen. Also griff die Justiz in der Bayernmetropole zum letzten
Mittel. Dieses verfehlte jetzt seine Wirkung nicht. Nachdem dem
säumigen Zahler fünf Tage Haft drohten, entschied er sich auf der
Wache der Bundespolizei dann doch, die geforderten 300 Euro an
Bußgeldern zusammen mit 58 Euro Verwaltungskosten zu bezahlen. So
konnte er auch die Wache wieder verlassen und seinen geplanten
Urlaubsflug nach Antalya in buchstäblich letzter Minute noch
erreichen.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea(at)polizei.bund.de

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Datum: 12.01.2018 - 10:48 Uhr
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