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Zwischenbilanz zu Geschwindigkeits- und Beleuchtungskontrollen

ID: 1811608

(ots) - Seit Beginn des neuen Jahres widmeten
sich die Polizeibeamten der Inspektion Wismar dem Thema
Geschwindigkeitseinhaltung und Beleuchtungseinrichtungen von
Fahrzeugen. Zu unterschiedlichen Zeiten und an verschiedensten Ort im
Landkreis Nordwestemecklenburg kontrollierten die Beamten engagiert
Kraftfahrzeuge und Radfahrer. Insbesondere auf Schulwegen wurden
hierbei immer wieder Verstöße in Bezug auf die vorgeschriebene
Beleuchtung festgestellt. Viele Schülerinnen und Schüler begaben sich
in den vergangenen Tagen nicht nur mit ausgeschaltetem Licht, sondern
zum Teil auch mit defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung auf den
Weg zum Unterricht. Die Polizeibeamten führten mit den
Minderjährigen und Jugendlichen intensive Gespräche zur
Verdeutlichung der Gefahr, welcher sie sich aussetzten. In Fällen
defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung werden darüber hinaus
auch entsprechende Hinweiszettel an die Eltern oder
Erziehungsberechtigten gefertigt, um auch an deren
Verantwortungsbewusstsein zu appellieren. Bezüglich der Beleuchtung
stellten die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers
Metelsdorf vergangenen Mittwoch mit aufkommendem Nebel besonders auf
der BAB 20 viele Kraftfahrer fest, die trotz dieser Sichtbehinderung
kein Abblendlicht eingeschaltet und sich auf das Tagfahrlicht
verlassen hatten. Dies hatte zur Folge, dass die Autos von hinten
unbeleuchtet waren und daher erst deutlich später von anderen
Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden konnten, als mit
eingeschaltetem Rücklicht. Die Straßenverkehrsordnung sieht darüber
hinaus bei auftretender Sichtbehinderung zum Beispiel durch Nebel
eindeutig vor, dass mit Abblendlicht zu fahren ist. Ebenso auffällig
war, dass immer wieder Fahrzeugführer auf der Autobahn die
Nebelschlussleuchte einschalteten, obwohl diese ausschließlich bei




einer Sichtweite unter 50 Metern zu nutzen ist und die
Geschwindigkeit dementsprechend nicht mehr als 50 km/h betragen darf.

Insgesamt sind seit Neujahr 46 Verwarngeld und vier
Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die
Beleuchtungsvorschriften eingeleitet worden. 158 Fahrzeugführer
müssen mit einem Verwarngeld rechnen, 28 weitere sogar mit einem
Bußgeld, da sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten
haben.

Das Polizeihauptrevier Wismar kontrollierte beispielsweise am 8.
Januar von 8:00 bis 12:30 Uhr im Bereich der BAB 14/B 104 die
Einhaltung der erlaubten 70 km/h. Von 117 Fahrzeugen waren elf zu
schnell. Die höchste Geschwindigkeit lag am Vormittag bei 98 km/h. Am
vergangenen Wochenende überprüften sie 69 Fahrzeuge in Dalliendorf
auf der B 208. Fünf Fahrer fuhren schneller als die erlaubten 80
km/h. 108 km/h zeigte das Tacho des schnellsten Fahrers an. Innerorts
von Wismar laserten die Beamten zum Beispiel im 30er-Bereich in der
Rudolf-Breitscheid-Straße, Wismar Wendorf, sowie in der Bauhofstraße.
Hier blieb es bei Verstößen im Verwarngeldbereich.

Noch bis Ende des Monats widmen sich die Polizisten der vier
Polizeireviere im Landkreis Nordwestmecklenburg speziell den Themen
Geschwindigkeit und Beleuchtungseinrichtungen, sodass auch in den
kommenden Tagen mit verstärkten Kontrollen hinsichtlich dieser
Thematiken zu rechnen ist.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
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Datum: 15.01.2018 - 12:47 Uhr
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