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Ehefrau bewahrt Ehemann vor Freiheitsstrafe

ID: 1812007

(ots) - 55 Tage Ersatzfreiheitsstrafe blieben einem
52-jährigen Niederländer erspart, der am Samstagabend am
Autobahngrenzübergang kontrolliert wurde. Die Staatsanwaltschaft
suchte nach dem Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Dieser hatte
nach rechtmäßiger Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr und
unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eine ihm auferlegte Geldstrafe
von 2750 Euro nicht beglichen. Da der 52-Jährige nicht genügend
Geldmittel bei sich hatte, drohte ihm nun die 55-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Anruf bei der Ehefrau half, denn diese
überwies die 2750 Euro an die Bundespolizei, sodass ihr Mann doch
noch auf freiem Fuß bleiben konnte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Thomas Gerbert
Telefon: +49 7628 8059-103 o. +49 761 20273-57
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 15.01.2018 - 16:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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