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Polizei kontrolliert Autofahrerinnen und Autofahrer auf der B 73 - Verbandkästen nicht griffbereit, Unbekannter Autofahrer beschädigt im Vorbeifahren geparkten PKW und flüchtet - Polizei sucht Zeugen

ID: 1812220

(ots) -
1.Polizei kontrolliert trotz schlechten Wetters Autofahrerinnen
und Autofahrer auf der Bundesstraße 73 - Verbandkästen nicht
griffbereit

In den gestrigen späten Abendstunden haben rund ein Dutzend
Polizeibeamtinnen und -beamte aus Stade auf der Bundesstraße 73 auf
der dortigen Schwingebrücke ab 21:00 h eine Verkehrskontrolle
durchgeführt bei der in 2, 5 Stunden 82 Fahrzeuge angehalten und
überprüft wurden.

13 Autofahrerinnen und Autofahrer mussten sich dabei einem
Drogentest und 16 einem Alkoholtest unterziehen. Zum Glück wurden
dabei keine Verstöße festgestellt, so dass die Fahrerinnen und Fahrer
ihre Fahrt fortsetzten konnten.

Bei 6 Fahrzeugführern wurden Mängel an den Autos festgestellt und
entsprechende Mängelmeldungen ausgefüllt. Hier müssen die Betroffenen
ihre Fahrzeuge nach Instandsetzung bei der Polizei wieder vorführen
um einem Bußgeldverfahren oder einer evtl. Stilllegung zu entgehen.

Aufgefallen ist bei der Kontrolle, dass viele Autofahrerinnen und
Autofahrer nicht wussten, wo sich im Fahrzeug ihr
Erste-Hilfe-Material befindet und sie so länger nach dem
Verbandkasten suchen mussten, was im Ernstfall zu einer erheblichen
Zeitverzögerung führen würde.

Gut, wenn er nicht benötigt wird, denn der Erste-Hilfe-Kasten im
Auto ist für den Notfall. Bei einem schweren Unfall mit
Personenschaden soll er das notwendige Verbandsmaterial bereithalten,
um die Erste Hilfe gewährleisten zu können.

Seit Anfang 2014 gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm.
Seit Jahresbeginn 2015 dürfen nur noch Verbandkästen der neuen
DIN-Norm verkauft werden. Ein Verbandkasten ist in jedem Pkw Pflicht.

Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der
den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf




auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandkasten bis zum
Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.

Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei einer
Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von EUR 5,- und bei der
Hauptuntersuchung einen geringen Mangel.

Die Resonanz der überprüften Autofahrerinnen und Autofahrer war
trotz des einsetzenden Regens durchweg positiv, die Stimmung an der
Kontrollstelle entspannt. Nachdem die eingesetzten Beamtinnen und
Beamten durchgeregnet waren, wurde die Kontrolle gegen 23:30 h
beendet.

Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.

2.Unbekannter Autofahrer beschädigt im Vorbeifahren geparkten PKW
und flüchtet - Polizei sucht Zeugen

Ein bisher unbekannter Autofahrer ist am in der Zeit von Freitag,
den 12.01., 20:00 h bis Samstag, den 13.01., 10:00 h in Stade durch
den Heidbecker Damm gefahren und dabei offenbar zu weit nach rechts
geraten.

Das Fahrzeug des Verursachers touchierte einen am Straßenrand
ordnungsmäß geparkten schwarzen Mercedes CL 500 und verursachte dabei
einen Schaden in Höhe von mindestens 2.000 Euro.

Der Unfallverursacher kümmerte sich aber nicht weiter um die
Schadenregulierung und fuhr einfach weiter. Gegen ihn wird nun wegen
Unfallflucht ermittelt.

Die Polizei sucht nun den unbekannten Autofahrer und Zeugen, die
sachdienliche Hinweise zu dem Fall geben können.

Diese werden gebeten, sich unter der Rufnummer 041414-102215 bei
der Stader Polizei zu melden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de

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Datum: 16.01.2018 - 10:04 Uhr
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