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Fehmarn / Lübeck: Festnahmen durch die Bundespolizei

ID: 1812484

(ots) - Zwei Haftbefehle durch die Bundespolizei innerhalb
von einer Stunde vollstreckt.

Eine routinemäßig durchgeführte Personenkontrolle der
Bundespolizei am Lübecker Hauptbahnhof, endete am Montagabend,
16.01.2018 gegen 20:40 Uhr, für einen 21-jährigen Deutschen hinter
Gittern. Bei der Kontrolle des Mannes stellte sich heraus, dass er
per Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war. Er war
wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Zahlung einer Summe von
200,- Euro verurteilt worden, hatte jedoch nicht gezahlt. Nun
eröffneten ihm die Beamten zwei Möglichkeiten - zahlen oder 20 Nächte
hinter "schwedischen Gardinen". Der junge Mann zuckte mit den
Achseln, verwies auf seine leeren Taschen, hatte aber noch eine
Bitte. Die Bundespolizisten mögen seine Mutter darüber informieren,
dass er die kommenden 20 Tage nicht zum Essen erscheint. So geschah
es, dann ging die Fahrt mit dem Dienstfahrzeug in die
Justizvollzugsanstalt.

Ebenfalls per Haftbefehl ausgeschrieben, war ein 46-jähriger
srilankanischer Staatsangehöriger. Der Mann wurde bei der
Einreisekontrolle gegen 21.20 Uhr im Fährhafen Puttgarden durch
Bundespolizisten überprüft, er war wegen Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Nach einiger Zeit war dann die Geldstrafe in einen
Vollstreckungshaftbefehl umgewandelt worden. Nun, anlässlich der
Kontrolle, war "Zahltag". Die Beamten nahmen ihn mit zur
Dienststelle, forderten den Haftbefehl an und eröffneten ihm diesen.
Anders als im vorherigen Fall zückte der Mann seinen Geldbeutel und
beglich die knapp 900,- Euro direkt vor Ort. So konnte er der
Freiheitsstrafe entgehen und seine Fahrt fortsetzen nachdem die
Beamten die Löschung der Ausschreibung veranlasst hatten .




Rückfragen bitte an:





Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressesprecher
Gerhard Stelke
Telefon: 0431 98 071 119
mobil : 0171 24 72 898
E-Mail: gerhard.stelke(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 16.01.2018 - 12:10 Uhr
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