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Fahrverbot gerade verbüßt und das nächste wartet schon

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(ots) - Am Montag, den 15.01.2018, kurz vor 13:00
Uhr hatte es ein 57-jähriger VW-Passat Fahrer mal wieder eilig und
wurde auf der B9 nach der Ausfahrt Neuhofen im Bereich des
Wildgeheges Rheingönheim bei erlaubten 120 km/h mit 148 km/h
gemessen. Der Toleranzabzug von 5 % wurde bei der gemessenen
Geschwindigkeiten bereits berücksichtigt. Bei der anschließenden
Verkehrskontrolle gab der Fahrer an, dass er nach Verbüßung eines
Fahrverbotes erst seit heute wieder im Besitz seines Führerscheines
sei. Auf Grund des neuerlichen Geschwindigkeitsverstoßes steht ihm
nun ein weiteres 1-monatiges Fahrverbot, eine Geldbuße in Höhe von 80
EUR und ein Punkt in Flensburg ins Haus. Denn ein Fahrverbot kommt
auch in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen
einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb
eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere
Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. Diese
Regelung dürfte einem Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht bekannt
sein.




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Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Zentrale Verkehrsdienste
Telefon: 06235 495-300
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

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Datum: 17.01.2018 - 11:00 Uhr
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