Endstation
(ots) - Eine zollrechtliche Kontrolle in der Nacht
zum Donnerstag wurde einer 30-jährigen ghanaischen Staatsbürgerin am
Autobahngrenzübergang zum Verhängnis. Die Westafrikanerin, die auf
dem Weg nach Bonn war, wies sich gegenüber den Zollbeamten mit ihrem
ghanaischen Reisepass aus. Ein gültiges Schengen-Visum konnte sie
nicht vorweisen. Sie wurde an die Bundespolizei übergeben. Dort
stellte man fest, dass die 30-Jährige wegen Missbrauchs von
Ausweispapieren bereits aufgefallen ist. Für die Einreise ohne
gültige Einreisedokumente stellte die Bundespolizei eine
Strafanzeige. Die Frau kehrte freiwillig in die Schweiz zurück.
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Datum: 18.01.2018 - 08:08 Uhr
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