OH-Oldenburg in Holstein /
Unfall: Vorfahrt missachtet - angefahrenes Auto fährt einfach weiter
(ots) - Am Mittwochmorgen (17. Januar 2018) ist es in
Oldenburg im Bereich der Einmündung der Autobahnabfahrt Oldenburg Süd
- Bundesstraße 202 zu einem Unfall gekommen. Das vorfahrtberechtigte
Fahrzeug wurde erheblich beschädigt, setzte aber seine Fahrt ohne
anzuhalten fort. Die Polizei sucht Zeugen.
Ein roter 1er BMW war gegen 07.00 Uhr aus Richtung Norden kommend
von der Autobahn an der Abfahrt Oldenburg Süd abgefahren. Nachdem die
39-jährige BMW-Fahrerin aus Ostholstein die Vorfahrt an der
Bundesstraße 202 zunächst gewährte, rollte sie mit ihrem Auto auf die
Hauptstraße. Dabei übersah sie einen dunklen Kombi, der aus Richtung
Weissenhaus nach links auf die Autobahn auffahren wollte. Sie rammte
den Kombi mit der eigenen Front seitlich, sodass dieser leicht
versetzt wurde. Trotz der vermutlich erheblichen Beschädigung fuhr
der dunkle PKW weiter auf die Autobahn. Die Unfallverursacherin
informierte die Polizei.
Unfallzeugen melden sich bitte bei der Polizei in Oldenburg unter
der Telefonnummer 04361-10550.
Rückfragen bitte an:
Christian Haase, Pressesprecher
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.01.2018 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1815219
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" OH-Oldenburg in Holstein /
Unfall: Vorfahrt missachtet - angefahrenes Auto fährt einfach weiter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).